Seilbahnen: sicher durch schwindelnde Höhen

Seilbahnen gehören zu den sichersten Verkehrsmitteln überhaupt. Einmal jährlich werden sie von geschulten Sachverständigen auf Herz und Nieren geprüft.

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Im Winter haben sie Hochkonjunktur: Rund 10 Millionen Passagiere befördern die 190 Seilbahnen und 1400 Schlepplifte jedes Jahr in Deutschland. „Dank der regelmäßigen und gründlichen Prüfungen in kurzen Intervallen gehören sie zu den sichersten Verkehrsmitteln überhaupt“, erklärt Claudia Tautorus, Leiterin des Geschäftsbereichs Anlagentechnik beim TÜV-Verband.

Jährlich kommt der TÜV

Jedes Jahr prüfen neutrale Sachverständige einer anerkannten Stelle, zum Beispiel dem TÜV, die gesamte Anlage auf Herz und Nieren. Sie nehmen alle Systeme der Seilbahn genau unter die Lupe: die Elektrik, Bremsanlagen, Sicherheitssysteme, Kabinen und natürlich die Seile. Eine solche Hauptprüfung nimmt mehrere Tage in Anspruch. Dabei werden modernste Verfahren eingesetzt, wie etwa die magnetinduktive Seilprüfung: durch sie lassen sich Drahtbrüche und Unregelmäßigkeiten im Seil bereits frühzeitig aufspüren. Auch Notfall- und Evakuierungsmaßnahmen werden geprüft.

Weitere Sicherheitschecks

Zur Sicherheit der Fahrgäste sind aber noch weitere Checks vorgeschrieben. Zusätzlich zur wiederkehrenden TÜV-Prüfung muss der Betreiber einer Seilbahn jedes Jahr noch eine umfangreiche Zwischenprüfung an seiner Anlage durchführen. Monatlich und wöchentlich finden zudem Kontrollen durch das Personal statt – und morgens, wenn die ersten Fahrgäste eine Gondel besteigen, hat die Anlage bereits vor dem Start einen täglichen Sicherheitscheck hinter sich. Die Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen bei Seilbahnen wird in Deutschland von den Bundesländern beaufsichtigt und überwacht.

Übergangsfrist für neue EU-Verordnung läuft aus

Entscheidend ist natürlich auch, dass die Sicherheit bereits im Planungsverfahren und dem Bau einer neuen Seilbahnanlage berücksichtigt wird. Hierzu trat im April 2016 eine neue EU-Seilbahnverordnung in Kraft. Nach dem Ablauf einer zweijährigen Übergangsfrist wird sie nun am 21. April 2018 wirksam. Sie harmonisiert einheitlich in ganz Europa die Rechtsvorschriften für den Marktzugang von Seilbahnen und ihrer einzelnen Teilsysteme. Dort ist z.B. genau geregelt, welche Prüfungen im Vorfeld zu durchlaufen sind und welche Anforderungen die dafür Benannten Stellen, beispielsweise der TÜV, zu erfüllen haben. Die neue EU-Seilbahnverordnung löst die alte Seilbahnrichtlinie ab. Bei der Inbetriebnahme müssen neben den technischen Anforderungen auch die Rettungsmöglichkeiten genau dargelegt werden. Erst nach erfolgreicher Prüfung gibt die zuständige Seilbahnbehörde den Betrieb frei.

Was tun, wenn die Gondel stehen bleibt?

„Im laufenden Betrieb kann es immer wieder vorkommen, dass eine Gondel stehen bleibt. Darüber muss sich kein Fahrgast Sorgen machen. Im Gegenteil: Eine stehende Bahn ist zunächst einmal eine sichere Bahn“, so Tautorus. In der Regel wird die Fahrt auch innerhalb weniger Augenblicke fortgesetzt. Sollte es sich um den seltenen Fall handeln, dass eine Evakuierung notwendig ist, gilt es Ruhe zu bewahren und den Anweisungen des Personals unbedingt Folge zu leisten. Insbesondere Kinder sollten im Winter gegen Unterkühlung geschützt werden. Auf keinen Fall dürfen eigenständige Rettungs- oder Ausstiegsversuche unternommen werden. Sowohl die Anlagenbetreiber als auch die Bergwacht sind für diese Situationen geschult und trainieren die Evakuierung regelmäßig in Notfallübungen.