Die Bundesbürger legen bei der Einführung und Nutzung von elektrisch angetriebenen Tretrollern (E-Scootern) großen Wert auf die Verkehrssicherheit. Nur 11 Prozent der Deutschen sind der Meinung, dass das Fahren mit E-Scootern in Städten auf Gehwegen erlaubt sein sollte. Mit 83 Prozent ist die große Mehrheit dafür, dass E-Scooter auf Fahrradwegen unterwegs sein sollten. 22 Prozent sprechen sich dafür aus, dass E-Tretroller auf Straßen fahren dürfen. Das hat eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.001 Personen ab 18 Jahren ergeben. „E-Scooter ermöglichen eine neue, flexible Form der Mobilität. Dabei sollte die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer aber an erster Stelle stehen“, sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands (VdTÜV). Am 17. Mai entscheidet der Bundesrat, ob die vom Bundesverkehrsministerium vorgelegte Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft treten kann. Strittig ist vor allem, ob die E-Scooter auch auf Bürgersteigen fahren dürfen. Laut Umfrage sind 43 Prozent der Bundesbürger bereit, E-Scooter zu nutzen: 7 Prozent sind mit den E-Tretrollern bereits gefahren und 36 Prozent können sich das grundsätzlich vorstellen. 56 Prozent sind derzeit noch zurückhaltend. „Das sind sehr hohe Akzeptanzwerte für eine völlig neue Fahrzeugkategorie“, sagte Bühler. „Jetzt kommt es darauf an, die Verordnung zügig umzusetzen, damit E-Scooter bald auf unsere Straßen und Fahrradwege kommen.“ Auf kürzeren Strecken könnten sie sich dann als bequeme und umweltfreundliche Alternative zum Auto etablieren. Laut Umfrage sind 69 Prozent der Meinung, dass E-Scooter eine gute Möglichkeit sind, um die Mobilität der Menschen zu verbessern. Besonders aufgeschlossen sind die Jüngeren: 14 Prozent der 18- bis 29-Jährigen haben E-Scooter bereits genutzt und 41 Prozent können sich das vorstellen. Auffallend ist zudem, dass fast die Hälfte der männlichen Befragten (49 Prozent) E-Scooter bereits gefahren sind oder sich das vorstellen können, aber nur 38 Prozent der Frauen.
Nach den Ergebnissen der Umfrage erwarten allerdings auch drei von vier Befragten (76 Prozent), dass es durch E-Scooter mehr Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern geben wird. „Bei der Planung von Städten und Verkehrswegen müssen wir komplett umdenken“, sagte Bühler. „Wir brauchen mehr Platz für Fahrräder, E-Bikes, E-Scooter und andere innovative Formen der Mobilität.“ Nur so könne die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer auch in Zukunft gewährleistet werden. Anpassungsbedarf sieht der TÜV-Verband in der Verordnung bei der Sicherheit der Elektronik und der Batterie. Da in den Batterien von E-Scootern in der Regel besonders leistungsfähige Hochenergiezellen zum Einsatz kommen, besteht insbesondere bei sehr niedrigen Ladezuständen ein erhöhtes Risiko, dass die Stromspeicher überhitzen und in Brand geraten oder andere Defekte entstehen. Daher sollten für die Erlangung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) der verschiedenen E-Scooter-Modelle Prüfungen des Batteriemoduls und der elektrischen Sicherheit vorgeschrieben sein. Zudem sollten die Fahrzeuge ausreichend vor Manipulationen geschützt sein. „Die Erfahrungen mit E-Bikes zeigen, dass Sicherheitslücken genutzt werden, um beispielsweise die Geschwindigkeit der Fahrzeuge zu erhöhen“, sagte Bühler. Die Hersteller sollten daher bereits bei der Entwicklung entsprechende Schutzvorkehrungen treffen. Bühler: „Die Technischen Dienste benötigen Zugang zur Software der Fahrzeuge, um den Schutz vor Manipulationen beurteilen zu können.“
Der TÜV-Verband rät allen aktuellen und künftigen Nutzern von E-Scootern, einen Helm zu tragen. „Ein Helm kann bei einem Sturz Leben retten oder vor gefährlichen Verletzungen schützen“, sagte Bühler. „Die bereits in den Startlöchern stehenden Sharing-Anbieter sollten Verantwortung übernehmen und ihren Kunden Helme kostenlos zur Verfügung stellen.“ Laut der Umfrage des TÜV-Verbands sprechen sich fast vier von fünf Bundesbürgern (78 Prozent) für eine Helmpflicht beim Fahren mit E-Scootern aus. Eine Helmpflicht steht aktuell aber nicht zur Debatte, da das Tragen eines Helms laut Straßenverkehrsordnung erst für Fahrzeuge vorgesehen ist, die schneller als 25 Km/h sind. Die aktuelle E-Scooter-Verordnung sieht eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Km/h vor.
Methodik-Hinweis: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.001 Personen ab 18 Jahren. Die Fragen lauteten: „Können Sie sich grundsätzlich vorstellen, einen solchen E-Scooter unabhängig von Verfügbarkeit und Kosten für bestimmte Wege zu nutzen, haben Sie das bereits getan oder können Sie sich das nicht vorstellen?“, „E-Scooter werden zunächst vor allem in Städten genutzt. Auf welchen Verkehrsflächen sollten E-Scooter in Städten aus Ihrer Sicht fahren dürfen?“
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Position des TÜV-Verbands zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung