Der Verordnungsentwurf schließt eine wichtige Lücke bei den bisher über die Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) geregelten Kleinstfahrzeugen und erweitert den Geltungsrahmen für Fahrzeuge, die im Zuge multimodaler Verkehre insbesondere den innerstädtischen Verkehr entlasten und Verkehrsträger vernetzen können. Die Verordnung stärkt somit die individuelle Mobilität der Menschen und fördert damit neue Angebotsformen zur Verbesserung des intermodalen und nachhaltigen Mobilitätsangebots. Die Verordnung ermöglicht das Inverkehrbringen von Elektrokleinstfahrzeugen für Hersteller über das Verfahren der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) und für bereits in Verkehr befindliche Fahrzeuge, die nach Inkrafttreten der Verordnung in deren Geltungsbereich fallen, kann der Besitzer eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) erhalten, wenn sein Fahrzeug die Vorgaben der Verordnung erfüllt.
Für einen reibungslosen Umgang mit dieser neuen Fahrzeugkategorie ist zeitnah sicherzustellen, dass eine Harmonisierung der Vorschriften für das Inverkehrbringen und die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen sichergestellt wird. Dies betrifft insbesondere die Kennzeichnung und die Versicherungspflicht, die im grenzüberschreitenden Verkehr derzeit aufgrund der nationalen Vorgaben zu unnötigen Barrieren für Verbraucher führen wird. Ziel muss es sein, Elektrokleinstfahrzeuge als eigenständige, neue Fahrzeugkategorie in das bestehende europäische Regelwerk aufzunehmen beziehungsweise entsprechende Ergänzungen für ein harmonisiertes Inverkehrbringen der Produkte im Europäischen Binnenmarkt vorzunehmen.