E-Scooter haben sich im vergangenen Jahr in vielen Städten als zusätzliche Alternative im Nahverkehr etabliert – trotz der Corona-Pandemie. „Während der harten Lockdown-Phasen sind die Menschen weniger unterwegs gewesen, was auch die E-Scooter-Verleiher zu spüren bekommen haben“, sagte Frank Schneider, Mobilitätsexperte beim TÜV-Verband (VdTÜV). „Zudem hat sich das Mobilitätsverhalten generell verändert. Viele Menschen meiden derzeit den öffentlichen Personennahverkehr aus Sorge vor einer Ansteckung mit Covid-19.“ Stattdessen seien sie verstärkt mit dem Fahrrad, dem Auto oder auch dem E-Scooter unterwegs. „Im Winter sind Fahrten mit Elektro-Tretrollern allerdings nicht ungefährlich“, betonte Schneider. „E-Scooter sind wie Fahrräder oder Motorräder einspurige Fahrzeuge, die besonders anfällig für rutschige oder glatte Fahrbahnen sind.“ Darüber hinaus könnten E-Scooter-Fahrer:innen trotz der vorgeschriebenen Beleuchtung in der dunklen Jahreszeit leicht übersehen werden.
Der TÜV-Verband gibt Hinweise, was beim Fahren mit E-Scootern im Winter zu beachten ist:
Wie gefährlich ist E-Scooter-Fahren im Winter?
Grundsätzlich können E-Scooter auch im Winter gefahren werden. Es kommt aber immer auf das Wetter und die aktuellen Straßenverhältnisse an. In der kalten Jahreszeit ist es lange dunkel, Regen oder Nebel können die Sicht beeinträchtigen und es ist häufig glatt auf Straßen und Wegen. Gerade auf Fahrradwegen oder Straßen mit Kopfsteinpflaster kann es bei Reif-, Schnee- oder Eisglätte schnell rutschig werden. E-Scooter-Nutzer:innen sollten daher im Winter auf die Witterungsverhältnisse achten.
Bei welchen Wetterlagen sollten E-Roller nicht mehr fahren?
Bei starker Schnee- oder Eisglätte sollte man auf Fahrten mit E-Scootern verzichten und auf andere Verkehrsmittel umsteigen. In diesen Fällen sollten auch die Vermieter ihre E-Scooter umgehend sperren, um Unfälle zu vermeiden. Über ihre Smartphone-Apps können die Verleiher ihre Kunden über lokale Extremwetterlagen wie Blitzeis informieren und die Vermietung vorübergehend aussetzen.
Welche technischen Anforderungen sollten E-Scooter im Winter erfüllen?
Spezielle technische Anforderungen für den Winter, zum Beispiel besondere Winterreifen, gibt es für E-Scooter nicht. Unabhängig von der Jahreszeit sollten E-Scooter aus Sicht des TÜV-Verbands mit Blinkern ausgestattet werden. Das ist bisher nicht vorgeschrieben. Signalisieren E-Scooter-Fahrer:innen Richtungswechsel per Handzeichen, müssen sie den Lenker loslassen. Das beeinträchtigt die Fahrstabilität und erhöht das Risiko eines Sturzes. Außerdem sollten E-Scooter-Fahrer:innen einen Helm tragen. Eine Helmpflicht besteht aber nicht. Vereinzelt sind Verleiher bereits dazu übergegangen, ihre E-Scooter mit Blinkern, größeren Reifen für mehr Fahrstabilität und einem Helm auszurüsten. Diese Beispiele sollten Schule machen.
Was müssen E-Scooter-Fahrer:innen im Winter beachten?
Grundsätzlich gilt: Mit einem E-Scooter zu fahren ist nicht schwer, braucht aber Übung. Gerade Anfänger:innen sollten sich bei der ersten Nutzung Zeit nehmen und das Fahren auf sicherem Terrain üben. Dafür bieten sich zum Beispiel Parkplätze oder wenig befahrene Seitenstraßen an. Zudem sollten E-Scooter-Fahrer:innen auf ihre Bekleidung achten. Gute Sichtbarkeit ist gerade in der dunklen Jahreszeit ein wichtiger Sicherheitsfaktor. Mit heller Kleidung, reflektierenden Accessoires oder einer Warnweste werden Nutzer:innen von E-Tretrollern vor allem von Autofahrer:innen deutlich früher erkannt. Zudem sollte die Kleidung ausreichend wärmen und vor Fahrtwind schützen. Auf E-Scootern ist es noch kälter als auf dem Rad, da sich die Fahrer:innen kaum bewegen.
Welche Regeln gelten für E-Scooter?
Das Fahren von E-Scootern ist in Deutschland ab 14 Jahren erlaubt. Die Elektro-Tretroller dürfen auf Straßen und Radwegen, nicht aber auf Gehwegen gefahren werden. No-Gos sind so genannte Tandemfahrten zu zweit auf einem Roller und das Fahren unter Alkoholeinfluss. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie bei Autofahrten. Achtung: Eine Null-Promillegrenze gilt für alle Fahrer:innen unter 21 Jahren sowie für Führerscheinerwerber:innen, die sich noch in der zweijährigen Probezeit befinden. Weniger eine Regel als ein Gebot: Nutzer:innen sollten ihre Fahrzeuge mit Umsicht parken, damit die abgestellten E-Tretroller Fußgänger:innen und andere Verkehrsteilnehmer:innen nicht behindern oder gefährden.