TÜV-Verband zur Brexit-Entscheidung des britischen Unterhauses

Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, äußert sich zur Brexit-Entscheidung des britischen Unterhauses und deren Einfluss auf die Produktsicherheit.

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16. Januar 2019 — Der Geschäftsführer des TÜV-Verbands, Dr. Joachim Bühler, erklärt zur gestrigen Brexit-Entscheidung des britischen Unterhauses: „Mit der Entscheidung des britischen Unterhauses wird ein ungeordneter Brexit immer wahrscheinlicher. Ein harter Brexit könnte auch Folgen für die Produktsicherheit haben. Das betrifft unter anderem Produkte mit CE-Kennzeichnung. Hiermit können die Hersteller erklären, dass ihre Produkte den Anforderungen der EU an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltverträglichkeit genügen und diese EU-weit vermarkten. In Fällen, in denen Zulassungen bzw. Zertifikate durch unabhängige Stellen vorgesehen sind, verlieren jene von britischen Stellen nach einem harten Brexit ihre Gültigkeit. Die entsprechenden Produkte dürfen in der EU dann nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Das Spektrum der betroffenen Produkte reicht von Maschinen über Medizinprodukte bis zu Druckgeräten. Unternehmen sollten jetzt dafür sorgen, dass sie ihre Produkte von einer zugelassenen Stelle in der EU zertifizieren lassen.“