Produkte können im EU-Binnemarkt entweder auf Basis gemeinsamer EU-weiter Vorschriften (beispielsweise bei Spielzeug, Maschinen, Aufzügen oder Elektroprodukten) oder unter Anwendung des sogenannten Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung (beispielsweise bei Möbeln und Geschirr) vermarktet werden. Insofern ist es konsequent und zielführend, dass die EU-Kommission mit dem am 19.12.2017 vorgelegten "Waren-Paket" für beide Bereiche der Vermarktung von Produkten Nachjustierungen anstrebt und damit die Funktionsweise des EU-Binnenmarktes verbessern will.
Sowohl bei der Marktüberwachung als auch im Bereich der gegenseitigen Anerkennung identifiziert die EU-Kommission zutreffend strukturelle Schwächen, denen sie mit zwei Verordnungen begegnen will. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen hält der TÜV-Verband jedoch an vielen Punkten nicht für geeignet, um den heutigen Herausforderungen adäquat zu begegnen, die Schwächen zu beseitigen und für möglichst umfassende Konformität bei den gehandelten Produkten zu sorgen.
Der TÜV-Verband sieht daher erheblichen Korrekturbedarf. Im nebenstehenden Download bezieht er Stellung zu den Gesetzgebungsvorschlägen.