Sie heißen Moonraker, Electrum Vulcan oder Funtastic Rockets: In Deutschland wird das neue Jahr traditionell mit Leuchtfeuerwerk, Böllern und Raketen begrüßt. Dieser Brauch wurzelt in der vorchristlichen Tradition, an Silvester durch Lärm „böse Geister“ zu vertreiben. „Silvester sollte für alle ein Grund zum Feiern sein. Es kommt aber zum Jahreswechsel regelmäßig zu einer hohen Zahl an Bränden und schweren Verletzungen – häufig durch den unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern“, sagt Dr. Hermann Dinkler, Experte für Explosions- und Brandschutz beim TÜV-Verband (VdTÜV). Wer einige wichtige Verhaltensregeln der TÜV-Experten befolgt, ist für Silvester jedoch gut gewappnet.
Beim Kauf von Feuerwerk auf das CE-Kennzeichen achten
Feuerwerk sollte grundsätzlich nur in seriös wirkenden Geschäften gekauft werden. Baumärkte, Supermärkte oder Drogerien sind hier die bessere Wahl als fliegende Händler. Und: Wer in Deutschland Silvester feiert, sollte hier sein Feuerwerk kaufen. In Nachbarländern wie Polen gelten andere Sicherheitsstandards. Feuerwerk, das dort zulässig ist, kann hierzulande sogar verboten sein. Der Import in Deutschland nicht zugelassener Feuerwerkskörper kann zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen.
Jedes einzelne Feuerwerksprodukt muss in Deutschland ein CE-Kennzeichen und die Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) tragen. Nur dann ist es von der BAM auf seine Sicherheit hin überprüft worden und entspricht nicht den gültigen EU-Richtlinien und den deutschen Vorschriften. Wichtig ist auch die Registriernummer des Herstellers auf den Feuerwerkskörpern. „Wenn Feuerwerk nicht gekennzeichnet ist, sollte man die Finger davon lassen“, warnt Dinkler. „Viele illegale Böller haben eine weitaus stärkere Explosionswirkung als legale Produkte. Die Folgen können dramatisch sein, so zum Beispiel Knalltraumata mit Ohrgeräuschen oder sogar Hörverlust. Es können aber auch Finger oder die ganze Hand weggerissen werden, wenn der Knallkörper frühzeitig in der Hand explodiert.“
Sicher Böllern – so geht´s
„Feiernde sollten Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise für das Feuerwerk lesen, bevor sie um Mitternacht mit der Böllerei anfangen“, rät Dinkler. Auch die Altershinweise auf dem Feuerwerk sind zu beachten. So genanntes Kleinfeuerwerk der Gefahrenkategorie F2, unter das auch das klassische Silvesterfeuerwerk fällt, darf erst ab 18 Jahren gezündet werden. Kleinstfeuerwerk, also Knallerbsen oder Wunderkerzen, dürfen hingegen von Kindern und Jugendlichen gezündet werden. Hierbei ist wichtig, vor allem Kinder über den richtigen Umgang aufzuklären und auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Lassen Sie die Kinder und Jugendlichen nicht unbeaufsichtigt Feuerwerkskörper zünden! Auch sprühende Funken können Kinder erschrecken und die Kleidung schädigen.
Grundregel Nummer Eins ist die Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstands. „Knallkörper und Raketen niemals in der Hand zünden, hierbei können schwere Verletzungen entstehen“, sagt Dinkler. Am sichersten ist es, Knaller auf den Boden zu legen und sie dort anzuzünden. Geleerte Sektflaschen in einem Getränkekasten eignen sich aufgrund ihres Gewichts und Festigkeit gut als stabile Abschussrampe für Raketen. Wichtig dabei: Die Raketen nicht in unmittelbarer Nähe hoher Gebäude oder Bäume zünden und überprüfen, ob der Weg in den Himmel frei ist. Außerdem niemals Körperteile über das Feuerwerk halten oder Feuerwerk auf Menschen und Tiere richten. „Versuchen Sie niemals, Feuerwerk noch einmal anzuzünden, wenn es beim ersten Mal nicht gezündet hat“, warnt Dinkler. Blindgänger sollten mit Wasser gelöscht und in einer mit Wasser gefüllten Plastiktüte entsorgt werden. Da immer die Gefahr besteht, dass sich Feuerwerk versehentlich entzündet, sollte es niemals direkt am Körper transportiert werden, also zum Beispiel in der Hosen- oder Jackentasche.
Zimmerfontänen & Co. nicht in der Nähe von schnell entflammbaren Stoffen und nur auf einer feuerfesten Unterlage anzünden. „Halten Sie dabei für den Notfall immer einen Eimer Wasser bereit“, empfiehlt Dinkler. Eine weitere Grundregel lautet: Feiernde sollten einen klaren Kopf behalten und insbesondere nicht betrunken mit Feuerwerk hantieren. „Alkohol beeinflusst die Reaktionsfähigkeit und enthemmt – schlechte Voraussetzungen für einen sicheren Umgang mit Raketen und Böllern“, sagt Dinkler.
Verbotszonen beachten
In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Altersheimen darf man prinzipiell keine Böller oder Raketen zünden. In einigen Großstädten wie Berlin und Hannover gibt es außerdem Verbotszonen für Feuerwerk. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Einige Städte äußerten Sicherheitsbedenken und wollen damit gegen Verletztenzahlen und Brände, die es in den vergangenen Jahren gegeben hatte, vorgehen. Andere reagieren damit auf die erhöhten Feinstaubwerte in der Silvesternacht und die Müllberge am Neujahrstag.
Wohnung auf den Jahreswechsel vorbereiten
Alle brennbaren Gegenstände von Balkon und aus dem Garten entfernen. Sicherstellen, dass alle Türen und Fenster fest verschlossen sind, damit keine Rakete sich den Weg ins Innere bahnen kann. Alle Fahrzeuge in einer ruhigen Gegend abstellen, in der üblicherweise nicht viel geböllert wird; besser noch ist ein Privatparkplatz oder die Garage. „Lassen Sie Ihr Auto am besten zuhause stehen und nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel. Diese fahren in der Silvesternacht meist mit sehr viel höherer Taktung als in anderen Nächten“, rät Dinkler.
Der Morgen danach
Böller und Raketen können an Autos Lack- und Glasschäden verursachen. Weitaus gefährlicher können Scherze Feiernder werden, die beispielsweise Böller im Radkasten gezündet oder in den Auspuff gesteckt haben. Schauen Sie sich Ihr Auto deswegen zu Neujahr genau an, bevor Sie die Fahrt aufnehmen. Wenn Sie Schäden bemerken, sollten Sie diese bei der Polizei anzeigen und danach der Versicherung melden. Die Teilkaskoversicherung springt bei Brand- oder Explosionsschäden ein, bei mutwilliger Zerstörung oder Schäden durch herabgefallene Raketen übernimmt die Vollkaskoversicherung.
Verkaufsstart früher als üblich
Im Jahr 2019 geht es mit dem Verkauf von Feuerwerkskörpern bereits am 28.12. los. Nach Sprengstoffrecht ist der Verkauf nur an den letzten drei Tagen eines Jahres erlaubt. Da der 29.12. in diesem Jahr aber auf einen Sonntag fällt, dürfen sich Feuerwerks-Fans schon ab dem 28.12. eindecken. Das Abbrennen ist allerdings nur am 31.12. und am 1.1. gestattet. Im Jahr 2018 gaben die Bundesbürger für ihr Feuerwerk rund 133 Millionen Euro aus, 3 Prozent weniger als in den beiden Vorjahren.