Einführung der Partikelanzahlmessung an Diesel EURO 6 Kfz

TÜV-Verband und DEKRA veröffentlichen Statement zur Einführung der Partikelanzahlmessung an Diesel EURO 6 Kfz ab 01.01.2023.

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Die Luftqualität in deutschen Städten und Metropolen steht wegen der hohen Belastung mit Luftschadstoffen in der öffentlichen Diskussion. Der Straßenverkehr ist nach wie vor Hauptverursacher dieser Luftverschmutzung. Vom Verkehr verursachte Schadstoffe wie Stickoxide und Feinstaub schädigen die Gesundheit und beeinträchtigen die Lebensqualität. Während die schädlichen Treibhausgas-Emissionen schon länger in der Kritik stehen, richtet sich der öffentliche Blick seit einiger Zeit vermehrt auch auf Feinstaub-Emissionen. Feinstaub ist neben Stickoxiden ein Schadstoff mit hoher Umwelt- und damit Gesundheitsbelastung. Von Kraftfahrzeugen wird Feinstaub vorrangig durch Abgase und durch Abrieb erzeugt.

Dieselpartikelfilter (DPF) reduzieren die im Abgas vom Diesel enthaltenen Partikel.  Im Rahmen der Untersuchung des Motormanagements-/Abgasreinigungssystems als Bestandteil der Hauptuntersuchung werden die DPF überprüft. Schäden, Verschleiß oder Manipulationen können mit dem aktuellen Prüfverfahren (Trübungsmessung) jedoch nur bedingt festgestellt werden. Durch die Überprüfung der Partikelanzahlemissionen (PN) wird die Aussagekraft insbesondere im Hinblick auf die Funktion des DPF deutlich erhöht. Deshalb wurde im Zuge einer Änderung der Richtlinie zur Durchführung der Untersuchung der Abgase (AU-Richtlinie) von Kraftfahrzeugen eine Partikelanzahlmessung für alle Euro 6-/VI Dieselfahrzeuge bei der Abgasuntersuchung zum 01.01.2023 vorgeschrieben.

 

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Statement zur Partikelanzahlmessung an Diesel EURO 6 Kfz