Berlin, 19. Januar 2022 – Das sogenannte Vanlife erfreute sich schon vor Corona großer Beliebtheit, doch die Pandemie hat in der Wohnmobilbranche für einen regelrechten Boom gesorgt: So verzeichnete das Kraftfahrt-Bundesamt im Jahr 2020 bei den Wohnmobil-Neuzulassungen einen Zuwachs von 41,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. „In Deutschland stand während der Lockdowns das Reisen mit dem eigenen Dach über dem Kopf hoch im Kurs. Viele Menschen haben während dieser Zeit angefangen, eigene Transporter zu Wohnmobilen auszubauen. Dabei sollte die Sicherheit aller Beteiligten jedoch immer im Fokus stehen“, sagt Frank Schneider, Referent für Fahrzeugtechnik und Dienstleistungsinnovationen. Der TÜV-Verband hat nun sein Merkblatt „Anforderungen an Sonstiges Kraftfahrzeug – Wohnmobil“ in vollständig überarbeiteter Fassung veröffentlicht. Darin geht er auf die wichtigsten technischen Voraussetzungen ein, die Fahrzeuge für eine Zulassung als Wohnmobil erfüllen müssen. „Besonders nach dem Umbau vom Transporter zum Wohnmobil kommt es bei der Zulassung häufig auf Detailfragen an. Die nun veröffentlichte Version des Merkblatts 740 gibt einen Überblick über die Prüfpunkte und schafft eine einheitliche Beurteilungsgrundlage“, sagt Schneider anlässlich der Veröffentlichung.
Die Neuerungen im Überblick
Seit September 2020 gilt mit der EU (VO) 2018/858 ein neuer rechtlicher Raumen für die Typgenehmigung und die Einzelgenehmigung von Fahrzeugen. Darunter fällt auch die Genehmigung von Wohnmobilen. Im überarbeiteten Merkblatt 740 wurden alle Neuerungen aufgegriffen und erläutert. Feinschmecker unter den Wohnmobilreisenden werden die ergänzenden Informationen zu den verschiedenen Arten von Kochmöglichkeiten interessieren. Auch den zulässigen Einbauformen ist ein Abschnitt gewidmet.
Neu sind außerdem Erläuterungen zum Auf- und Ablasten der Wohnmobile. Beim Auflasten wird das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils, das im Fahrzeugschein festgehalten wird, erhöht. Interessant ist dies für Camper, deren Wohnmobil an sich schon ein hohes Leergewicht hat, sodass nur mit wenig Zuladung die Grenze von 3,5 Tonnen schnell erreicht ist. Die Fahrzeughalter können ihre Wohnmobile auflasten, indem sie das Fahrzeug umbauen. In einigen Fällen genügt aber auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller und die Eintragung dieser Änderung im Fahrzeugschein bei der Fahrzeugprüfstelle, beispielsweise in einer TÜV-Niederlassung. Beim Ablasten wird ein geringeres Gesamtgewicht im Fahrzeugschein festgehalten. Das kann beispielsweise zu niedrigeren Mautkosten im Ausland führen oder erlaubt auch jüngeren Fahrer:innen, die maximal Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen fahren dürfen, das Steuer des Wohnmobils zu ergreifen. Hier gilt aber Vorsicht beim Packen, denn die Strafen für Überladung können die Urlaubskasse schnell schmälern. Das überarbeitete Merkblatt 740 wurde außerdem um Erläuterungen zur Ermittlung des Leergewichts und des zulässigen Gesamtgewichts der Wohnmobile ergänzt. Ein komplett neu strukturiertes Kapitel zum Wohnaufbau rundet die Neuerungen des Merkblattes ab.
Die Zulassung von Wohnmobilen
Wohnmobile fallen gemäß der EU (VO) 2018/858 unter die Kategorie „Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung“. In Deutschland gelten sie als „Sonstiges Kraftfahrzeug“. Ihre Mindestausstattung umfasst laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einen Tisch, Sitzgelegenheiten, Schlafgelegenheiten, eine Kochmöglichkeit sowie Einrichtungen zur Unterbringung des Gepäcks und anderer loser Gegenstände während der Fahrt. Mit Ausnahme des Tisches sollen diese Gegenstände im Wohnbereich des Fahrzeugs fest verbaut sein.
„Wird ein Fahrzeug zum Wohnmobil umgebaut, erlischt meist seine Allgemeine Betriebserlaubnis“, sagt Schneider. Das Fahrzeug muss in diesem Fall erst von einem amtlich anerkannten Sachverständigen, beispielsweise in einer TÜV-Niederlassung, begutachtet werden. Dann kann die Kfz-Zulassungsstelle auf Basis des Gutachtens eine neue Betriebserlaubnis erteilen. Ändert sich dabei die Fahrzeugklasse zu „Sonstiges Kraftfahrzeug Wohnmobil“, zieht das häufig finanzielle Vorteile bei der Kfz-Steuer und dem Versicherungstarif sich.
Wer sein Wohnmobil hauptsächlich als Camper nutzen möchte, sollte vor dem Umbau die Pläne mit einem TÜV-Sachverständigen besprechen. Auf diese Weise warten am Ende bei der Begutachtung keine bösen Überraschungen oder Verzögerungen bei der Zulassung.
Das TÜV-Verband-Merkblatt 740
Im TÜV-Verband-Merkblatt 740 „Anforderungen an Sonstiges Kraftfahrzeug – Wohnmobil“ sind alle Anforderungen, die bei der Zulassung eines Fahrzeugs als Wohnmobil relevant werden, aufgeführt und ausführlich beschrieben. Es fasst die nationalen und internationalen Anforderungen an Wohnmobile zusammen und spiegelt den aktuellen Stand der Technik wider. Sachverständigen von Technischen Prüfstellen und Technischen Diensten dient es als Arbeitsgrundlage bei der Begutachtung von Fahrzeugen, kann aber auch als Ausgangspunkt für den Ausbau von Wohnmobilen genutzt werden. Es ist das erste Merkblatt des TÜV-Verbands, das unter dem neuen Namen „TÜV-Verband-Merkblatt“ und im neuen Corporate Design erscheint. Das Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es ist im Onlineshop des TÜV-Verbandes zum Preis von 39,52 Euro als PDF oder 43,10 Euro in Papierform erhältlich.