70 Jahre Hauptuntersuchung in Deutschland

Zum 70-jährigen Jubiläum der Hauptuntersuchung äußert sich Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands.

@TÜV-Verband

30. November 2021 – Seit dem 1. Dezember 1951 ist die Hauptuntersuchung (HU) von Kraftfahrzeugen in Deutschland für alle Fahrzeughalter verpflichtend. Die TÜV-Sachverständigen prüfen seitdem sicherheits- und umweltrelevante Komponenten der Fahrzeuge wie Bremsen, Reifen, Licht oder die Auspuffanlage in der Regel alle zwei Jahre. Zum 70-jährigen Jubiläum der HU sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands:

„Die Hauptuntersuchung leistet damals wie heute einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Allein im vergangenen Jahr haben die TÜV-Prüfer rund 100.000 Fahrzeuge mit gefährlichen Mängeln direkt in die Werkstatt geschickt und 10.000 weitere waren so marode, dass sie sofort aus dem Verkehr gezogen werden mussten.“

„Angesichts der Digitalisierung und der steigenden Anforderungen an den Umwelt- und Klimaschutz muss die Hauptuntersuchung modernisiert werden. Aktuelle Fahrzeuge sind heute Smartphones auf Rädern, die zunehmend digital gesteuert werden und zahlreiche Daten sammeln. Die korrekten Funktionen von Fahrassistenzsystemen wie Spurhalte- und Notbremsassistenten sollten während der gesamten Lebensdauer eines Fahrzeugs bei der HU geprüft werden. Die Sachverständigen benötigen Zugang zu sicherheitsrelevanten Daten und zum aktuellen Software-Stand der Fahrzeuge. Nur so können sie feststellen, ob sich durch Updates wichtige Eigenschaften verändert haben und ob die Fahrzeuge gegen Cyberangriffe ausreichend geschützt sind.“   

„Auch beim Thema Umwelt muss die Hauptuntersuchung besser werden. Der TÜV-Verband setzt sich dafür ein, dass ein Verfahren für die Messung von Stickoxiden (NOx) bei Diesel-Fahrzeugen festgelegt wird. Wichtig ist, dass die Sachverständigen Zugang zu umweltrelevanten Fahrzeugdaten erhalten, um Schäden und Manipulationen an der Abgasanlage besser erkennen zu können.“