Sicheres Silvesterfeuerwerk aus seriösen Quellen kaufen

Achtung Verletzungsgefahr: Sicherheitshinweise für Feuerwerkskörper aller Klassen beachten. Böller und Raketen nur bei seriösen Anbietern kaufen – sonst drohen empfindliche Strafen. TÜV-Verband gibt Hinweise für eine sichere Silvesternacht.

© Getty/Unsplash

Berlin, 27. Dezember 2024 – Ab Samstag, 28. Dezember, ist es wieder soweit. Dann ist für drei Tage der Verkauf von Silvester-Feuerwerk wie Raketen, Böllern, Knallfröschen oder Leuchtfontänen erlaubt. Der TÜV-Verband warnt vor den Verletzungsgefahren und vor dem Kauf illegaler Ware aus dubiosen Quellen. Bei Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz drohen hohe Geldbußen und sogar Haftstrafen. „Beim Abbrennen von Pyrotechnik ist trotz Feierstimmung erhöhte Vorsicht geboten“, sagt Dr. Hermann Dinkler, Experte für Brand- und Explosionsschutz beim TÜV-Verband. „Ein unsachgemäßer Gebrauch kann zu schweren Verbrennungen oder anderen Verletzungen führen.“ Besonders gefährdet sind Hände, Finger sowie Augen und Ohren. Darüber hinaus warnen Lungenärzte vor allem Patienten mit einer chronischen Lungenerkrankung wie Asthma vor der hohen Feinstaubbelastung in der Silvesternacht.

Verhaltensregeln für ein sicheres Feuerwerk

  • Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise für das Feuerwerk lesen und genau befolgen.
  • Feuerwerkskörper niemals in der Jacken- oder Hosentasche oder direkt am Körper aufbewahren, da die Gefahr einer plötzlichen Entzündung besteht.
  • Einen geeigneten Platz finden: Feuerwerkskörper ausschließlich im Freien verwenden und Raketen nicht in unmittelbarer Nähe von hohen Sträuchern, Bäumen oder hohen Gebäuden zünden.
  • Verbotszonen einhalten: In vielen Städten gibt es Verbotszonen für das Abfeuern von Feuerwerk zum Beispiel in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen.
  • Alle pyrotechnischen Gegenstände von leicht brennbaren Materialien wie zum Beispiel vertrocknetem Laub oder Verpackungsresten fernhalten und auch bei niedrigen Temperaturen einen Eimer Wasser für den Notfall bereitstellen.
  • Zimmerfontänen, Tischfeuerwerk & Co. nicht in der Nähe von leicht entflammbaren Stoffen wie zum Beispiel Gardinen und nur auf einer feuerfesten Unterlage zünden.
  • Nicht alkoholisiert böllern: Alkohol beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit, beeinflusst die Koordination und enthemmt, deshalb steigt das Verletzungsrisiko unter Alkoholeinfluss stark an.
  • Raketen und Knallkörper nie in der Hand zünden: Knaller und Böller zum Anzünden auf den Boden legen und dabei nicht über den Feuerwerkskörper beugen. Zum Abschießen von Raketen möglichst massive leere Glasflaschen (zum Beispiel für Sekt), am besten zur besseren Stabilität in Getränkekisten gestellt, verwenden und Raketen senkrecht nach oben positionieren.
  • Raketen nur von ebenen Flächen aus starten: Durch Gefälle kann sich der Abschusswinkel stark verändern und Personen gefährden.
  • Raketen immer von anderen Personen, Häusern oder ähnlichem weg ausrichten. Böller nie auf Menschen oder Tiere richten oder in eine Menge werfen. Auch Autos sind kein Ziel: eine aufschlagende Rakete kann den Fahrer erschrecken und zu einem Unfall führen.
  • Funktioniert eine Rakete oder ein Böller nicht, eine Weile Abstand halten, dann den Blindgänger mit Wasser löschen und im Müll entsorgen.

Beim Böllern auf Gefahrenkategorien achten

Feuerwerkskörper werden in verschiedene Kategorien eingeteilt. Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 eignet sich auch für ältere Kinder und Jugendliche. Dazu gehören Wunderkerzen, Knallteufel, Pfennigschwärmer, kleine Fontänen und Kreisel oder auch Tischfeuerwerk. Es darf von Kindern ab zwölf Jahren gekauft und gezündet werden. Kleinfeuerwerk der Kategorie F2 umfasst herkömmliche Raketen und Böller und darf erst ab 18 Jahren gekauft und verwendet werden. Der häufigste Bestandteil von Feuerwerkskörpern ist Schwarzpulver.

Feuerwerkskörper der Gefahrenkategorien F3 und F4 enthalten so große Mengen an dem Explosivstoff und weiteren gefährlichen Stoffen, dass sie nur von Personen mit behördlicher Erlaubnis oder Pyrotechnikern erworben und gezündet werden dürfen. „Feuerwerkskörper für die Silvesternacht sollten nur in seriösen Geschäften oder Online-Shops gekauft werden“, sagt Dinkler. „So können Nutzer:innen sicher gehen, dass die Böller tatsächlich für den Gebrauch in Deutschland durch Privatleute zugelassen und vor allem sicher sind.“ Der Besitz, die Weitergabe und das Abbrennen von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Der Import von ungeprüften Böllern und Raketen unterliegt zusätzlich dem Zollrecht und wird entsprechend bestraft. In den Wochen vor Silvester werden vor allem im Grenzgebiet zu Polen und Tschechien von der Bundespolizei große Mengen illegaler Feuerwerkskörper beschlagnahmt. Viele in den Nachbarländern frei verkäufliche Pyrotechnik ist Deutschland nicht erlaubt, weil sie beispielsweise größere Mengen Sprengstoff enthält.

Der TÜV-Verband warnt auch ausdrücklich davor, Knaller oder Raketen selbst herzustellen.  „Immer wieder kommt es vor, dass Pyrofans Böller und andere Feuerwerkskörper selbst bauen und damit sich und andere Gefahr bringen“, sagt Dinkler. Neben der Gefahr für Leib und Leben handelt es sich um einen Verstoß gegen das Waffengesetz, der mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.

Legales und sicheres Feuerwerk erkennen

Ob ein Feuerwerkskörper legal ist oder nicht, lässt sich nicht immer auf den ersten Blick erkennen. „Illegale Knallkörper tragen oft Namen wie M80, M100, Blockbuster oder Quarterpounder“, berichtet Dinkler. „Die Namen sind dabei Programm und die Explosionskraft ist so hoch, dass ein Unfall schwere Folgen haben kann: von Knalltraumata über Verbrennungen bis hin zum Verlust von Fingern oder der ganzen Hand.“ Sichere Feuerwerksprodukte lassen sich am CE-Kennzeichen und der Kennnummer der Prüfstelle sowie der kompletten Registriernummer erkennen. In Deutschland prüft die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) pyrotechnische Gegenstände auf ihre Sicherheit und Vereinbarkeit mit geltenden EU-Richtlinien und deutschen Vorschriften. Nur von der BAM geprüft Pyrotechnik darf in Deutschland verwendet werden. Die zulässige Registriernummer setzt sich zusammen aus der BAM-Kennnummer, der Bezeichnung der Feuerwerkskategorie und einer fortlaufenden Nummer für das Produkt, zum Beispiel 0589-F2-1234.