Die Nachfrage nach Batterien wächst in der gesamten Gesellschaft – besonders in den Bereichen Mobilität, Energie und Kommunikation werden sie immer wichtiger. Es ist daher entscheidend, dass ihr sozialer und ökologischer Fußabdruck künftig so niedrig wie möglich ist. Der gestiegene Bedarf darf zudem nicht auf Kosten der Einhaltung der Menschenrechte gehen. Deswegen begrüßt der TÜV-Verband die Initiative der EU-Kommission zur Modernisierung der EU-Gesetzgebung zu Batterien (Regulierung von Geräte-, Fahrzeug-, EV- und Industriebatterien). Auch die Aufnahme von Sorgfaltspflichten für Großbatterien verdient volle Unterstützung. Sie sollte als Ausgangspunkt für die kommende horizontale Verordnung zur Sorgfaltspflicht angesehen werden.
Um die ehrgeizigen Ziele des Aktionsplans für eine Kreislaufwirtschaft und des EU-Green-Deals zu verwirklichen, sind eindeutige regulatorische Maßnahmen erforderlich, die ehrgeizige und verbindliche Anforderungen festlegen. Neben der Definition ehrgeziger Anforderungen ist entscheidend, ihre konsequente und effektive Einhaltung sicherzustellen. Der TÜV-Verband begrüßt nachdrücklich den Vorschlag der Europäischen Kommission, Benannte Stellen in die Konformitätsbewertung von Batterien einzubeziehen. Unabhängige Konformitätsbewertungsstellen können sicherstellen, dass Batterien die relevanten Sicherheits- und Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und gewährleisten, dass nur konforme Produkte auf den EU-Markt kommen.
Die zentralen Forderungen des TÜV-Verband
- Einbingung von Benannten Stellen zur Sicherstellung der Einhaltung von Anforderungen
- Verpflichtende unabhängige Prüfung auch für Sicherheits- und Haltbarkeitsanforderungen
- Lieferketten überwachen und Sorgfaltspflichten klar definieren
- Transparente und verlässliche Kennzeichnung von Batterien ermöglichen
Zum Download (auf Englisch)
Position "EU Commission proposal concerning batteries and waste batteries (COM(2020) 798)"