12. Mai 2021 – Zu den heute im Bundeskabinett beschlossenen Nachbesserungen des Klimaschutzgesetzes sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands:
„Deutschland muss durch konsequentes Handeln der Politik international zum Vorreiter beim Klimaschutz werden. Deshalb ist es richtig und absolut notwendig, das entscheidende Klimaschutzziel der Treibhausgasneutralität auf 2045 vorzuziehen und ambitionierte Zwischenziele zu formulieren. Das gibt der Wirtschaft mehr Planungssicherheit. Jetzt müssen die offenen Fragen wie etwa die des Ausbaus erneuerbarer Energien und der Import von grünem Wasserstoff schnell geklärt werden. Es müssen von der Politik konkrete Maßnahmen folgen, damit Deutschland die neuen Klimaschutzziele auch erreichen kann. Das gilt insbesondere für den Verkehrssektor, der bislang nicht entscheidend zur Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen konnte. Beim Umstieg auf alternative Antriebe fehlen in vielen Bereichen noch technische Standards, zum Beispiel für die Batteriebewertung oder die unabhängige Prüfung von Wasserstofffahrzeugen. Nicht vernachlässigt werden darf die Abgasreduktion in der bestehenden Verbrenner-Flotte, in der Defekte und Manipulationen zu übermäßigen Emissionen führen. Für die Prüforganisationen ist der Zugang zu umweltrelevanten Fahrzeugdaten dringend erforderlich, um fehlerhafte Abgasanlagen besser erkennen zu können.“
„Der ins Stocken geratene Ausbau der erneuerbaren Energien muss beschleunigt werden. Bei neuen Windkraftanlagen geht es nicht nur um Abstandsregeln oder Fördergelder, sondern um eine breite gesellschaftliche Unterstützung. Die Sicherheit von Windkraftanlagen sollte von unabhängigen Stellen regelmäßig überprüft werden, um das Risiko von Havarien zu reduzieren und die Akzeptanz der Windenergie in der Bevölkerung zu fördern.“