Mit der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG konnten bereits negative Umweltauswirkungen von energieverbrauchsrelevanten Produkten bei gleichzeitiger Sicherstellung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen im EU-Binnenmarkt bereits kontinuierlich reduziert werden. Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission geht nun weiter in diese Richtung, indem er den Anwendungsbereich für Ökodesign deutlich breiter fasst und neue Anforderungen vorsieht, wie etwa Haltbarkeit und Zuverlässigkeit von Produkten, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit, Reparierbarkeit, Möglichkeit der Wartung und Überholung, das Nicht-Vorhandensein besorgniserregender Stoffe, Energie- und Ressourceneffizienz und Rezyklatgehalt. Die Festschreibung dieser Anforderungen wird dazu beitragen, die Lebensdauer von Produkten zu erhöhen, ihren CO2- und Umweltfußabdruck zu verringern, sie damit nachhaltiger zu gestalten und eine echte Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen.
Neben der Festlegung ehrgeiziger Anforderungen ist es von noch entscheidenderer Bedeutung, deren konsistente und wirksame Einhaltung sicherzustellen. Eine unabhängige Konformitätsbewertung ist dafür ein wirkungsvolles Instrument und sollte in der Ökodesign-Verordnung verpflichtend zur Anwendung kommen. Die unabhängige Prüfung bzw. Zertifizierung von Produkten vor ihrem Inverkehrbringen stellt deren Konformität mit den rechtlichen und normativen Anforderungen in verlässlicher Weise sicher. Zugleich verhindert dies die Herstellung nicht-konformer Produkte und somit die Verschwendung von Ressourcen. Darüber hinaus stärkt eine unabhängige Überprüfung die Transparenz und damit das Vertrauen der Verbraucher:innen in die Belastbarkeit von Produktaussagen der Hersteller, beispielsweise im Hinblick auf eine nachhaltige Produktion und die Abwesenheit von Gefahrstoffen. Schließlich werden die mit oftmals zu knappen Ressourcen ausgestatteten Marktüberwachungsbehörden wesentlich entlastet, da nicht konforme Produkte im Zuge der ex ante ansetzenden Drittprüfung gar nicht erst auf den Markt gelangen. Somit wird durch eine unabhängige Drittprüfung im Hinblick auf zentrale ökologische Produktanforderungen konsequent dem Vorsorgeprinzip Rechnung getragen.
Die Kernforderungen beziehen sich auf:
- Konformitätsbewertung und Festlegung der Verfahren (Art. 4, Art. 36 sowie Anhang IV)
- Neue Ökodesign-Anforderungen (Artikel 5)
- Digitaler Produktpass (Artikel 7-13)
- Normung und Standardisierung
- Selbstregulierung (Artikel 18, Anhang VII)
- Vermutungswirkung freiwilliger Zertifikate (Artikel 34)
Die ausführliche Stellungnahme im Download
Stellungnahme: "Vorschlag der EU-Kommission für eine neue Ökodesign-Verordnung COM(2022) 142 final"