Berlin, 14. Dezember 2021 – Zur heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Umfrage zur Bedeutung von Nachhaltigkeitskriterien beim Kauf von ITK-Geräten sagt Juliane Petrich, Referentin Politik und Nachhaltigkeit beim TÜV-Verband:
„Elektronischen Geräte sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch diese Abhängigkeit hat ihren Preis – insbesondere für das Klima und die Umwelt. Deshalb werden Nachhaltigkeitskriterien beim Kauf technischer Geräte neben traditionellen Faktoren wie Leistung, Preis und Sicherheit zunehmend wichtiger. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes achten 20 Prozent der Internetnutzenden beim Kauf digitaler Geräte mittlerweile auf Energieeffizienz und 9 Prozent auf ein umweltfreundliches Produktdesign. Jüngere legen etwas mehr Wert auf Nachhaltigkeitskriterien. 12 Prozent der 16- bis 24-Jährigen ist das Ökodesign wichtig. Dem Wunsch nach nachhaltigen Produkten sollten Hersteller konsequent nachkommen und Endgeräte so produzieren, dass negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt drastisch reduziert werden.“
„Seitens des EU-Gesetzgebers werden bereits Vorgaben für „sustainability by design“ diskutiert. Für Produkte, die auf den europäischen Markt gelangen, sollten soziale und ökologische Mindeststandards gelten, zum Beispiel keine Kinderarbeit, faire Löhne, ein geringer CO2-Fußabdruck und geringer Ressourcenverbrauch. Die derzeitigen Bestrebungen zur Schaffung eines EU-weiten Sorgfaltspflichtengesetzes sind daher zu begrüßen, auch im Sinne einer ökologisch und sozial gerechten Kreislaufwirtschaft. Wichtig dabei ist, dass die EU-Regelungen nicht hinter die bereits bestehenden nationalen Gesetze in Frankreich, den Niederlanden oder Deutschland zurückfällt.“
Im November haben sich die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf neue Ökodesign-Regeln für Smartphones, Tablets, Mobiltelefone und schnurlose Telefone geeinigt. Erstmals müssen die Hersteller dieser Produkte nun bestimmte Ersatzteile und Reparaturinformationen zur Verfügung stellen und Software-Updates gewährleisten. Petrich: „Die geplante Ökodesign-Verordnung ist ein wichtiger Schritt. Zudem soll über ein ganzes Maßnahmenbündel das Recht auf Reparatur in der EU entstehen. Leider hat die EU-Kommission den eigentlich für November angekündigten entsprechenden Gesetzesvorschlag verschoben.“
Wachsenden Elektroschrott-Müllbergen entgegenwirken
„In Deutschland werden Elektrogeräte im Durchschnitt nur zwei Jahre lang verwendet, obwohl die meisten davon noch voll funktionsfähig sind. Die Geräte landen in den Schubladen der Verbraucher:innen oder als Elektroschrott auf der Mülldeponie. Um der Verschwendung von Ressourcen vorzubeugen und Müllberge zu reduzieren, muss eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft aufgebaut werden. Massenprodukte wie Smartphones oder Tablets müssen so gestaltet werden, dass sie möglichst lange halten, repariert werden können und wichtige Teile leicht zugänglich und ausbaubar sind. Reparaturbetriebe und Verbraucher:innen müssen einfachen Zugang zu den erforderlichen Reparatur- und Wartungsinformationen erhalten. Neben der Hardware ist dabei zunehmend auch die Software von digitalen Produkten zu berücksichtigen. Software-Updates müssen für einen Mindestzeitraum erhältlich sein und von den Nutzer:innen einfach installiert werden können.“
„Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber eine verpflichtende unabhängige Überprüfung der Reparierbarkeit von Produkten in Erwägung ziehen. Die Etablierung eines Prüfzeichens („Ready for Repair“) könnte den Verbraucher:innen Kaufentscheidungen im Sinne der Nachhaltigkeit zusätzlich erleichtern. Mit einem Prüfzeichen versehene Produkte müssten spezifische Anforderungen erfüllen wie zum Beispiel das Vorhalten von Ersatzteilen, den einfachen Austausch von Teilen oder Komponenten oder garantierte Software-Updates.“