FFP2-Maskenpflicht in Bayern, anhaltend hohe Infektionszahlen und neue Virusmutationen: Hochwertige FFP2-Masken werden nun immer wichtiger, denn sie schützen sowohl die Träger:innen selbst als auch deren Mitmenschen. „Die partikelfiltrierenden Halbmasken FFP2/FFP3 nach der europäischen Norm DIN EN 149 bieten mehr Schutz vor einer Virusübertragung als herkömmliche Mund-Nasen-Bedeckungen oder sogenannte OP-Masken nach DIN EN 14683“, sagt André Siegl, Experte für Arbeits- und Gesundheitsschutz beim TÜV-Verband (VdTÜV). „Durch Material und Passform filtern FFP2-Masken kleinere und mehr Partikel aus der Luft und können bis zu 94 Prozent der Aerosole filtern. Für den maximalen Schutz sind ein optimaler Sitz und die richtige Passform sehr wichtig.“ Außerdem sollten Verbraucher:innen beim Kauf einer FFP2-Maske auf deren gültige Zertifizierung und Materialqualität achten. Siegl: „Mangelhafte oder gefälschte Masken sind rein optisch nicht leicht zu erkennen. Geruch und Festigkeit des Materials können jedoch erste Aufschlüsse über die Eignung geben.“ Auch dem Produkt beigefügte Herstellerbescheinigungen und Abbildungen von Zertifikaten sollten bereits auf den ersten Blick vertrauenswürdig und schlüssig sein. Als akkreditierte Prüflabore und notifizierte Stellen prüfen und zertifizieren TÜV-Unternehmen auch partikelfiltrierende Halbmasken. Der TÜV-Verband gibt einen Überblick über Nutzung, Qualität und Sicherheit von FFP2-Masken.
Modelle verschiedener Hersteller testen und optimale Passform finden
Je nach Hersteller können die Maskenmodelle unterschiedlich gut passen. „Verbraucher sollten Maskenmodelle unterschiedlicher Anbieter testen und so herausfinden, welches Modell am besten passt“, sagt Siegl. Auch wenn für FFP2-Masken keine standardisierten Größen festgelegt sind, bieten einige Hersteller unterschiedliche Größen an, so auch spezielle Modelle für Kinder. „Wenn die Maske am Nasenrücken, den Wangen und Kinn gleichmäßig eng anliegt, aber ohne stark zu zwicken oder zu drücken, und keine Luft durch Öffnungen einströmt, ist ein idealer Schutz gegeben“, erklärt Siegl. „Die Atemluft wird dann beim Ein- und Ausatmen gefiltert. Die Träger spüren dann einen höheren Atemwiderstand. Das Ausatmen erzeugt einen spürbaren Überdruck in der Maske.“ Wenn die Luft jedoch über den Dichtungsrand an Wange, Kinn und Nase entweicht, sollte der Sitz korrigiert werden oder ein anderes Modell gewählt werden, da die Maske dann keinen optimalen Schutz bietet.
Auf die maximale Tragedauer achten und Maske regelmäßig wechseln
Bei körperlicher Belastung kann der erhöhte Atemwiderstand problematisch sein. Im beruflichen Umfeld ist daher eine maximale Tragedauer von zwei Stunden für FFP2-Masken mit Ventil und 75 Minuten für FFP2-Masken ohne Ventil vorgeschrieben, um den Arbeitsschutz zu gewährleisten. Nach dieser Zeit sollte die Maske für 30 Minuten abgelegt werden. „Das Ventil erleichtert Trägern von FFP2-Masken zwar das Atmen, die Maske schützt dann allerdings nur sie selbst“, sagt Siegl. „Für Besuche in Alters- oder Pflegeheimen und in Gegenwart von Risikopatienten sind die FFP2-Masken mit Ventil daher nicht geeignet.“ Bei FFP2-Masken handelt es sich um Einwegprodukte. Als Schutzausrüstung für die Arbeitsumgebung sind sie ausgelegt für eine Acht-Stunden-Schicht. Für den privaten Bereich im Alltag kann die Maske allerdings auch öfter benutzt werden, etwa für den Einkauf oder die Fahrt zur Arbeit mit dem öffentlichen Nahverkehr. Zwischendurch sollte die Maske trocken gelagert und, wenn sie verschmutzt oder beschädigt ist, sofort ausgetauscht werden. „Von einer Reinigung im Backofen kann ich nur abraten“, sagt Siegl. „Die Masken bestehen häufig aus hitzeempfindliche Fasern, die den hohen Temperaturen im Backofen nicht standhalten. Eine Reinigung im Backofen senkt also das Schutzniveau und die freigesetzten Schadstoffe sind ungesund.“
Gefälschte Schutzmasken in Umlauf
In Europa werden partikelfiltrierende Halbmasken nach der Norm DIN EN 149 geprüft und stimmen somit mit der EU-Verordnung 2016/425 für persönliche Schutzausrüstung (PSA-Verordnung) überein. Die von den Akkreditierungs- und Notifizierungsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten zugelassenen Prüflabore untersuchen unter anderem Material, Verpackung, Filterwirkung und die Dichtigkeit der Masken und zertifizieren diese bei bestandener Prüfung. Die Zertifizierung des Produkts erfolgt durch notifizierte Stellen. Dies sind neutrale Prüforganisationen, die unabhängig von den Herstellerangaben zuverlässige Aussagen zu Qualität und Sicherheit von Produkten, technischen Anlagen und Dienstleistungen machen. „In den vergangenen Monaten kamen wiederholt fehlerhafte FFP2-Masken mit gefälschten Kennzeichnungen in Umlauf“, sagt Siegl. „Wenn die Filterleistung nicht den Anforderungen der Norm entspricht, kann das für den Träger unter Umständen durchaus gefährlich sein und eine Infektion zur Folge haben. Käufer sollten Wert auf eine zertifizierte Qualität legen und auf die korrekte Kennzeichnung achten.“
Auf diese Angaben sollten Verbraucher:innen achten
- Mit dem CE-Kennzeichen erklären die Hersteller, dass die Maske alle rechtlichen Anforderungen in der EU erfüllt.
- Die darauffolgende vierstellige Nummer gibt Rückschluss auf das Prüfinstitut, das die Zertifizierung durchgeführt hat, z.B. 1008 für TÜV Rheinland.
- Die Schutzklasse (FFP2) benennt die Filterleistung: bei FFP2-Masken mindestens 94 Prozent für Aerosole.
- Die Europäische Norm DIN EN 149 wird mit Jahresangabe versehen. Für DIN EN 149 mit 2009-08 oder auch als EN 149:2001+A1:2009
- Der Zusatz »NR« steht für nicht wiederverwendbar (Englisch: Not Reusable), »R« für wiederverwendbar oder der Zusatz »D« für Dolomitstaubtest bestanden.
- Zudem sollte auf der Maske ein Herstellername oder eine Marke abgedruckt sein. Die Herstellerangabe mit der Anschrift sollte auch auf der Verpackung abgebildet sein.
- Beigefügte Herstellerbescheinigungen und Abbildungen von Zertifikaten sollten bereits auf den ersten Blick vertrauenswürdig und schlüssig sein.
- Das Haltbarkeitsdatum garantiert, bis wann die Filterleistung mindestens wirkt.
In der sogenannten NANDO-Datenbank auf der Website der EU-Kommission können Nutzer:innen überprüfen, ob die Nummer einer Prüfstelle korrekt ist. Bei Fragen sind Händler grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet. Käufer:innen können sich daher an die Verkäufer der Maske wenden, wenn sie Zweifel haben, ob eine FFP2-Maske den Normen entspricht. Eine weitere Informationsquelle für Produktrückrufe, Produktwarnungen aber auch Untersagungsverfügungen hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz (BAuA) veröffentlicht. In der Liste „Gefährliche Produkte in Deutschland" sind alle bisher entdeckten mangelhaften FFP2-Masken aufgelistet.