Seit 2009 gilt in Europa die sogenannte Spielzeug-Richtlinie. Die Richtlinie legt alle Anforderungen für Spielzeug fest, das in Europa auf den Markt kommen soll. Darunter sind unter anderem Anforderungen an die Sicherheit und die Gesundheitsverträglichkeit von Spielsachen. Die Europäische Kommission hat 2020 einen Evaluierungsbericht zur Umsetzung der Spielzeugrichtlinie veröffentlicht.
Darin stellt die Europäische Kommission fest, dass
- die Richtlinie erfolgreich für eine EU-weite Harmonisierung der Sicherheitsanforderungen an Spielzeug gesorgt hat und
- hinsichtlich der effektiven Durchsetzung der Richtlinie Verbesserungsbedarf besteht.
Die Kommission hat jedoch keine Empfehlung darüber ausgesprochen, ob die Richtlinie überarbeitet werden soll. Das EU-Parlament bereitet derzeit auf Grundlage des vorliegenden Evaluierungsberichtes einen eigenen Bericht vor. Aus diesem Anlass empfielt der TÜV-Verband eine grundlegende Überarbeitung der Spielzeugrichtlinie. In seinem aktuellen Positionspapier bezieht er Stellung zu den Kernaussagen des Evaluierungsberichts und macht notwendige Handlungsfelder auf.
Die Hauptforderungen des TÜV-Verbands im Überblick
- Verpflichtende Drittprüfungen für Spielzeug, das in der EU auf den Markt kommen soll
- Verankerung der digitalen Sicherheit von Spielzeug in der Richtlinie