Remote-Tätigkeiten fassen im Bereich der Konformitätsbewertung alle Tätigkeiten zusammen, die ohne physische Anwesenheit des Gegenstands der Konformitätsbewertung erfolgen. Sie werden mit Unterstützung digitaler Hilfsmittel oder vergleichbarer Techniken durchgeführt. Für die Remote-Tätigkeiten können besondere Anforderungen bestehen.
In erster Linie kommen sie bei der Sammlung von Nachweisen für die Erfüllung festgelegter Anforderungen zum Einsatz (Ermittlungstätigkeiten), sind aber nicht darauf beschränkt. Auch im Zuge der Auswahl können einzelne Tätigkeiten remote durchgeführt werden. Die Auswahl bezeichnet dabei die Identifizierung des zu bewertenden Gegenstandes und der auf ihn anzuwendenden Anforderungen, die Wahl der Methoden und Verfahren sowie die Planung und Vorbereitung. Unter bestimmten Bedingungen ist aus der Distanz sogar eine repräsentative Probenahme möglich, welche z.B. bei einer großen Anzahl identischer Einheiten, laufenden Produktionen, kontinuierlichen Prozessen oder zahlreichen Standorten erforderlich ist.
Beispiele für mögliche Remote-Tätigkeiten in der Konformitätsbewertung:
- Virtuelle Besprechungen (z. B. innerhalb der Konformitätsbewertungsstelle oder mit Kunden, Behörden und Akkreditierungsstellen),
- web-basierte Sichtung von Dokumenten,
- Probenahme durch eine bevollmächtigte Person vor Ort,
- Remote-Audits oder Remote-Begutachtungen mittels Informations-/Kommunikationstechnologie,
- Untersuchungen mittels bildgebender Verfahren,
- Bewertungen und Entscheidungsfindung mittels elektronischer Korrespondenz (z. B. Rundmails oder Online-Abstimmungen) sowie
- E-Learning und Webinare (z. B. zum Kompetenzmanagement und Schulungen).
Voraussetzungen und Bedingungen für Remote-Tätigkeiten im Bereich der Konformitätsbewertung sowie Chancen und Risiken finden Sie im aktuellen Positionspapier.