Neues TÜV-Zertifikat für Infektionsschutz bei Veranstaltungen

Auch nach dem aktuellen Lockdown gelten für Veranstaltungen strenge Vorschriften. Das neue TÜV-Zertifikat für Infektionsschutz bei Events sorgt für mehr Sicherheit der Teilnehmer:innen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Wiederaufnahme des Veranstaltungswesens.

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Berlin, 10. Mai 2021 – Abstandsregeln und Teilnehmerbegrenzungen, strenge Hygienevorschriften beim Catering oder eine effektive Lüftung in Versammlungsräumen: Veranstaltungen werden auch nach dem aktuellen Lockdown nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, um die Gefahr von Corona-Infektionen zu verringern. Die TÜV-Unternehmen haben eine Zertifizierung entwickelt, mit der die Veranstalter von Messen, Kongressen, Feiern, Konzerten und anderen Events nachweisen können, dass sie bestimmte Standards beim Infektionsschutz einhalten. „Die unabhängige externe Überprüfung von Standards für die Hygiene und den Infektionsschutz bei Veranstaltungen erhöht die Sicherheit und sorgt für Vertrauen bei Teilnehmer:innen, Beschäftigten und Dienstleistern“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. „Die umfangreichen Maßnahmen reichen vom Einlassmanagement über das Catering und die technischen Einrichtungen bis zur konkreten Durchführung in allen Bereichen der Eventlocation.“ Grundlage der Zertifizierung ist ein Prüfkatalog, der von den TÜV-Unternehmen unter Federführung des TÜV-Verbands für die Veranstaltungsbranche entwickelt wurde. Eingeflossen sind der nationale SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandard, die Hygieneschutzverordnungen der Bundesländer sowie weitere branchenspezifische Regelungen. Durchgeführt werden die Prüfungen von speziell geschulten Auditor:innen der TÜV-Organisationen.

Der Prüfkatalog umfasst zahlreiche technische, organisatorische und personelle Maßnahmen, deren Einhaltung von den Auditor:innen überprüft wird. Bereits beim Einladungs- und Einlassmanagement sollten die Veranstalter möglichst digitale, kontaktlose Lösungen einsetzen. Kern der Schutzmaßnahmen sind neben der Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen auf Verkehrswegen, dass in allen Bereichen eines Events ein ausreichender Schutzabstand zwischen den Teilnehmer:innen eingehalten werden kann. Ist das nicht möglich, sind weitere Maßnahmen wie der Einsatz von Trennwänden oder das Tragen von Schutzmasken erforderlich. Zahlreiche Vorgaben betreffen das Event-Catering. „Neben einer ausreichenden Hygiene müssen die Veranstalter gewährleisten, dass beim Essen und Trinken keine Warteschlangen oder Menschentrauben entstehen“, sagt Bühler. „Alle Maßnahmen haben das Ziel, die Gefahr von Infektionen zu verringern und die gefürchteten Superspreading Events zu verhindern.“ Überprüft werden dabei auch die relevanten technischen Einrichtungen des jeweiligen Veranstaltungsortes wie die Lüftung. So müssen die Geräte regelmäßig gewartet werden und dabei Reinigung und Filterwechsel erfolgen. Die entsprechenden Nachweise muss der Veranstalter vorlegen.

Das TÜV-Zertifikat soll auch dazu beitragen, der Veranstaltungsbranche nach dem Lockdown eine Öffnungsperspektive zu geben. Bühler: „Mit zertifizierten Konzepten für den Infektionsschutz können die Veranstalter zusätzliches Vertrauen in der Politik und vor allem bei den Bürger:innen gewinnen, die sich sowohl auf Business- als auch auf kulturelle Events freuen.“

Die Grundsätze für die „Überprüfung von Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen in der Veranstaltungsbranche“ sind in einem VdTÜV-Merkblatt festgehalten, das im Online-Shop des TÜV-Verbands bestellbar ist. Interessierte Organisationen können sich für nähere Informationen an die TÜV-Organisationen wenden. In den Geschäftsbereichen Hygiene, Gesundheit und Arbeitsschutz unterstützen TÜV-Unternehmen andere Organisationen dabei, eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen und Gesundheitsrisiken für Beschäftigte, Kund:innen und Gäste zu vermeiden.