TÜV Röntgenreport 2025: Jedes achte Gerät mit Mängeln

Mängelquote sinkt – Schwachstellen bei Geräten der Human- und Dentalmedizin bleiben. Fast jeder fünfte Mangel ist schwerwiegend. TÜV Röntgenreport mit Sonderauswertung von Mammographie-Geräten.

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Berlin, 16. April 2025 – Im Jahr 2024 haben die TÜV-Sachverständigen bundesweit rund 15.600 Röntgengeräte geprüft. Das entspricht einem Anstieg von 4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2023: rund 15.000 Geräte). Gleichzeitig ist die Mängelquote im diesjährigen Röntgenreport von 16 Prozent auf 12 Prozent gesunken. Dennoch bleibt die Zahl der beanstandeten Geräte hoch: An 1.893 Röntgengeräten wurden Mängel festgestellt, insgesamt dokumentierten die Expert:innen 2.849 einzelne Mängel. „Trotz der positiven Entwicklung weist jedes achte Röntgengerät sicherheitsrelevante Mängel auf. Das ist ein klares Zeichen, dass wir bei regelmäßigen Prüfungen und hohen Qualitätsstandards nicht nachlassen dürfen“, sagt Dr. Alexander Schröer, Strahlenschutzexperte des TÜV-Verbands. „Röntgenstrahlung ist niemals harmlos. Daher müssen Geräte nicht nur technisch einwandfrei funktionieren, sondern auch korrekt betrieben werden, um die Strahlenbelastung für Patienten und medizinisches Personal zu minimieren.“

Besorgniserregend ist, dass fast jeder fünfte Mangel (19 Prozent) in die Kategorie der „schwerwiegenden Mängel“ fällt. Geräte mit einem schwerwiegenden Mangel dürfen erst nach der Mängelbeseitigung und einer erneuten Prüfung wieder in Betrieb genommen werden. Mehr als die Hälfte der gefundenen Mängel (56 Prozent) sind als „erheblich“ klassifiziert und 25 Prozent als „geringfügig“. Gut jede zweite (54 Prozent) der im Jahr 2024 geprüften Röntgeneinrichtungen ist der Zahnmedizin zuzuordnen. Die Einsatzbereiche Humanmedizin und Technik sind mit jeweils 19 Prozent vertreten, 8 Prozent entfallen auf die Veterinärmedizin.

Dentalmedizin:  Höchste Geräteanzahl und überdurchschnittlich viele formale Mängel

Insgesamt wurden 8.407 dentalmedizinische Geräte geprüft. Die meisten Prüfungen entfallen auf „Dental-Tubus-Geräte“ (4.965 Prüfungen), mit denen Aufnahmen einzelner Zähne angefertigt werden und in der Regel direkt im Behandlungszimmer stehen. Panoramaschichtaufnahmegeräte (2.747 Prüfungen) sind in Praxen oder Zahnkliniken in eigenen Räumen untergebracht und werden für Aufnahmen des vollständigen Gebisses verwendet. 1.245 aller geprüften Anlagen (15 Prozent) weisen mindestens einen Mangel auf. Insgesamt haben die TÜV-Sachverständigen 1.814 einzelne Mängel an dentalmedizinischen Geräten festgestellt, was einer durchschnittlichen Mängelanzahl von 1,46 pro beanstandetem Gerät entspricht. 16 Prozent aller Mängel an dentalmedizinischen Röntgengeräten sind „schwerwiegend“, 54 Prozent „erheblich“ und 30 Prozent „geringfügig“.

Die häufigsten Mängel betreffen unzureichend gekennzeichnete Kontrollbereiche und mangelhafte Patientenschutzmittel. „Mängel an Patientenschutzmitteln und eine unzureichende Kennzeichnung des Kontrollbereichs sind keine Formfehler, sondern ein konkretes Risiko für Patienten und Personal“, sagt Schröer. „Gerade in der Dentalmedizin, wo Röntgengeräte häufig innerhalb des Behandlungsraums eingesetzt werden, ist ein klar abgegrenzter Kontrollbereich essenziell, um unbeabsichtigte Strahlenexposition zu vermeiden.“ Zwei von drei Mängeln (68 Prozent) in der Dentalmedizin wurden bei wiederkehrenden Prüfungen festgestellt. Das unterstreicht die Bedeutung regelmäßiger und gründlicher Kontrollen im laufenden Betrieb, um die Strahlensicherheit im Praxisalltag dauerhaft zu gewährleisten.

Humanmedizin: Technisch anspruchsvoll, Auffälligkeiten bei Bildwiedergabe

Im Bereich der Humanmedizin wurden im Jahr 2024 insgesamt 2.939 Röntgengeräte geprüft. Davon waren 394 Geräte mängelbehaftet, was einer Mängelquote von 13 Prozent entspricht (2023: 14 Prozent). Die Sachverständigen dokumentierten 698 einzelne Mängel, durchschnittlich 1,77 Mängel pro beanstandetem Gerät. 19 Prozent der festgestellten Mängel sind „schwerwiegend“, 72 Prozent „erheblich“ und 9 Prozent „geringfügig“. Die meisten schwerwiegenden Mängel betreffen Bildwiedergabesysteme. „Fehlerhafte Bildwiedergabesysteme gefährden die Diagnosesicherheit und können zu Fehldiagnosen oder unnötiger Strahlenbelastung führen“, sagt Schröer. „Eine hohe Qualität dieser Systeme ist entscheidend, um Krankheiten frühzeitig und zuverlässig zu erkennen.“ Bildwiedergabesysteme unterliegen seit 2024 neuen Anforderungen der Qualitätssicherungsrichtlinie mit regelmäßigen Prüfungen für Monitore und Bildwiedergabesysteme.

Mammographiegeräte: Ein Beispiel für vorbildliche Qualitätssicherung

Das Mammographie-Screening-Programm (MSP) in Deutschland feiert in diesem Jahr sein 20-jähriges Bestehen. Im Fokus des Röntgenreports 2025 stehen daher Mammographie-Geräte. In einer Sonderauswertung der Mammographiegeräte zeigt sich, dass die Qualitätskontrollen funktionieren. Von 109 geprüften Mammographiegeräten wiesen nur 11 Mängel auf, was einer Mängelquote von 10 Prozent entspricht. Dabei handelte es sich fast ausschließlich um formale Fehler, die vor der Inbetriebnahme festgestellt wurden. Bei wiederkehrenden Prüfungen wurden nur drei Beanstandungen gemeldet. Das beweist: strenge Qualitätsanforderungen und regelmäßigen Kontrollen stellen höchste Standards sicher und gewährleisten die Sicherheit von Patient:innen und Personal.

Der Röntgenreport 2025 zeigt die Bedeutung wiederkehrender und unabhängiger Prüfungen für den sicheren Betrieb von Röntgeneinrichtungen. Die Vermeidung von Mängeln an Röntgengeräten hängt darüber hinaus maßgeblich von einer gezielten Aus- und Weiterbildung aller beteiligten Akteure ab. Schröer: „Fachkundekurse für Aufsichtsbehörden, verstärkte Qualitätskontrollen der Sachverständigenprüfungen sowie praxisorientierte Schulungen für Betreiber und Servicefirmen sind entscheidend, um die Sicherheit von Röntgengeräten dauerhaft zu gewährleisten.“

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Röntgenreport 2025