25. Januar 2019 — Der TÜV-Verband wertet die Empfehlungen des Deutschen Verkehrsgerichtstages zum Einsatz von Alkohol-Wegfahrsperren (Alkohol-Interlock) als Schritt in die richtige Richtung. Die entsprechende Expertengruppe des Verkehrsgerichtstages hat vorgeschlagen, dass Autofahrer mit bis zu 1,59 Promille an einem Alkohol-Interlock-Programm teilnehmen können. Voraussetzung ist, dass sie erstmalig auffällig geworden sind, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen und vorher von einem neutralen Sachverständigen untersucht worden sind. „Alkohol-Interlock-Programme sind nur dann sinnvoll, wenn sich die Teilnehmer mit ihren Trinkgewohnheiten auseinandersetzen und schließlich in der Lage sind, Alkoholkonsum und Autofahren voneinander zu trennen“, sagte Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband. „Um das zu gewährleisten, sollte am Ende eines Alkohol-Interlock-Programms immer eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) stehen.“ Der TÜV-Verband fordert deshalb eine Absenkung der Promille-Grenze für die Anordnung einer MPU von 1,6 Promille auf 1,1 Promille Alkohol im Blut. Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands befürworten 73 Prozent der Bundesbürger ab 18 Jahren eine Absenkung der Promille-Grenze für die Anordnung einer MPU auf 1,1 Promille. Nur 23 Prozent sind für eine Beibehaltung der alten Grenze.