Laut den Ergebnissen einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unterstützen 75 Prozent der Bundesbürger:innen eine Null-Promille-Grenze. Für die Studie wurden 1.000 Personen ab 16 Jahren befragt. „Wer Alkohol trinkt, egal in welcher Menge, sollte für sich selbst klare Verhältnisse schaffen und das Auto stehenlassen“, sagte Marc-Philipp Waschke, Verkehrssicherheitsexperte beim TÜV-Verband. „Verzichten Autofahrer auf Alkohol am Steuer vollständig, ersparen sie sich die Rechnerei, nach wie vielen Gläsern Bier, Wein oder Schnaps die Promillegrenze vermutlich erreicht ist – und sie leisten einen wirksamen Beitrag zur Verkehrssicherheit.“
Ein absolutes Alkoholverbot sollte aus Sicht der meisten Bundesbürger:innen aber auch für Fahrer:innen anderer Fahrzeuge gelten. Laut der Studie befürworten 69 Prozent der Befragten eine Null-Promille-Grenze für Motorradfahrer:innen, 66 Prozent für E-Scooter-Nutzer:innen und 57 Prozent auch für Fahrradfahrer:innen. Aus Sicht des TÜV-Verbands sollten Alkohol- und Drogenfahrten schärfer sanktioniert, den Betroffenen aber auch Wege aufgezeigt werden, wie sie ihr Verhalten ändern können. Waschke: „Verkehrspsychologische Seminare und Kurse bieten den Teilnehmern die Möglichkeit, ihre Trinkgewohnheiten zu hinterfragen und zeigen Wege auf, wie sie Alkoholkonsum und Fahrzeugnutzung strickt trennen können.“
Alkohol bleibt einer der größten Risikofaktoren im Straßenverkehr
Trotz deutlicher Verbesserungen in den vergangenen Jahren gehört Alkohol am Steuer immer noch zu den größten Risikofaktoren im Straßenverkehr. Jedes Jahr stehen bei rund 35.000 Unfällen die Fahrer:innen unter Alkoholeinfluss. Besonders schwerwiegend sind die Folgen: Im Jahr 2018 wurden bei Alkoholunfällen 244 Menschen getötet und rund 4.600 schwer verletzt. Das geht aus Daten des Statistischen Bundeamtes hervor. Die Erfahrungen zeigen, dass strengere Alkohollimits Wirkung zeigen. Seit Einführung der 0,5-Promille-Grenze im Jahr 1998 hat sich die Zahl der Alkoholunfälle halbiert. „Alkohol- und Drogenfahrten dürfen nicht bagatellisiert werden“, sagte Waschke. Daher seien Sanktionen wie Bußgelder, Führerscheinentzug und frühzeitige Fahreignungsnachweise notwendig. Derzeit müssen Autofahrer:innen aber erst ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille ihre Fahreignung im Rahmen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) überprüfen lassen, wenn sie erstmalig auffällig geworden sind. Der TÜV-Verband fordert eine Senkung dieser Grenze auf 1,1 Promille – ab diesem Wert gelten Verkehrsteilnehmer:innen als absolut fahruntüchtig.
Darüber hinaus eignen sich aus Sicht des TÜV-Verbands alkoholsensitive Wegfahrsperren, so genannte Alkohol Interlock Systeme, um Verkehrsgefährder:innen wieder eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen. Voraussetzung dafür sind begleitende verkehrspsychologische Rehabilitationsmaßnahmen.