TÜV-Verband begrüßt geplante „Euro 7“ Gesetzgebung

Nachschärfungen bei Reifen- und Bremsabrieb notwendig. Dauerhaltbarkeit von E-Autobatterien bereits im Zulassungsverfahren prüfen.

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Berlin, 11. November 2022 - Zum von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf der so genannten „Euro 7“ Gesetzgebung für die Emissionen von Fahrzeugen sagte Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband:

„Wir begrüßen, dass sich die geplanten Vorgaben der Euro 7-Norm neben Abgasen erstmals mit anderen gesundheits- und umweltschädlichen Emissionen wie Brems- und Reifenabrieb befasst. Das gilt auch für die Regelungen für Elektrofahrzeuge. Allerdings sind Nachschärfungen notwendig.

Der TÜV-Verband begrüßt zwar ausdrücklich, dass die Antriebsbatterien von Elektroautos künftig einer Dauerhaltbarkeitsprüfung unterzogen werden sollen. Allerdings sollten diese Prüfungen in Analogie zu Verbrennerfahrzeugen im Rahmen der Typgenehmigung erfolgen, also bevor neue Fahrzeugmodelle in der EU auf den Markt kommen. Als positiven Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz bewertet der TÜV-Verband den Wegfall des „Conformity Factor“ bei der Abgasmessung im Realbetrieb. Aufgrund der nunmehr verbesserten Messtechnik können die real gemessenen Emissionswerte des Fahrzeugs zugrunde gelegt werden und es bedarf keiner Korrekturen mehr. Aufgrund des ambitionierten Zeitplans für das Inkrafttreten der Neuregelungen ist es dringend notwendig, die erforderlichen Durchführungsrechtsakte für die Konkretisierung von Grenzwerten und Messmethoden sehr kurzfristig zu verabschieden.“

Wir begrüßen die erneute klare Aussage des Europäischen Verordnungsgebers zum Verbot von Abschalteinrichtungen und regen an auch dazu mittels Durchführungsrechtsakt klare Vorgaben zur Prüfung des Nichtvorhandenseins von Abschalteinrichtungen zu definieren.