07. März 2019 – Neue Mobilitätsdienste wie das so genannte Ridesharing oder Pooling sollten im Zuge der geplanten Reform des Personenbeförderungsgesetzes auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden. Das hat der TÜV-Verband in einer aktuellen Stellungnahme gefordert. Beim Ridesharing können sich mehrere Personen ein Fahrzeug teilen, wenn ihr Ziel in der gleichen Richtung liegt. Die Buchung erfolgt per Smartphone-App. Bislang sind diese Sammeltaxi-Dienste wie Berlkönig in Berlin, myBUS in Duisburg oder Moia in Hannover und Hamburg nach der aktuellen Gesetzeslage nur mit Ausnahmeregelungen oder als Teil des ÖPNV zulässig. „Die Bundesregierung muss das Personenbeförderungsgesetz endlich fit für das digitale Zeitalter machen“, sagte Richard Goebelt, Geschäftsbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband. „Ziel der Reform muss es sein, neue Mobilitätsdienste zu ermöglichen und die unterschiedlichen Verkehrsträger besser zu vernetzen.“ Plattformbasierte Services wie Ridesharing oder Carsharing bieten neue Wege der Fortbewegung und sind zudem ökologisch sinnvoll, weil sich die Nutzer Ressourcen teilen. Goebelt: „Neue Mobilitätsdienste werden derzeit vor allem in Städten getestet. Bald könnten sie aber eine wichtige Ergänzung in ländlichen Gebieten sein, die mit Angeboten des öffentlichen Personennahverkehrs nicht ausreichend versorgt sind.“
Digitale Technologien ermöglichen eine Reihe neuer Mobilitätsdienste, indem sie die Nachfrage der Nutzer, von A nach B zu kommen, und die verschiedenen Angebote, ob per Auto, Bus, Bahn, Fahrrad oder Roller, besser zusammenbringen, Fahrtrouten optimieren oder die Abrechnung vereinfachen. Das Personenbeförderungsgesetz regelt den Markt der gewerblichen Personenbeförderung und legt die Anforderungen an die Unternehmen sowie die Fahrerinnen und Fahrer fest. Im Jahr 2013 hat eine Novelle des Gesetzes zum Beispiel den Fernbus-Markt liberalisiert. Aus Sicht des TÜV-Verbands sollten die Marktteilnehmer die gleichen Voraussetzungen für die Personenbeförderung haben. „Es ist es nicht mehr zeitgemäß, dass Mietwagen mit Fahrern (Chauffeur-Dienste) nach jeder Fahrt unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen“, sagte Goebelt. „Leerfahrten sollten aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes unbedingt vermieden werden.“ Zudem könnte in Zukunft der verpflichtende Einbau von Wegstreckenzählern (Taxameter) entfallen, wenn die Fahrgäste vor Antritt der Fahrt die optimale Route mit einem Navigationsgerät angezeigt bekommen und der Fahrpreis bargeldlos abgerechnet wird. Goebelt: „Der Nutzer hat so die volle Kontrolle über die Kosten und die Fahrtrouten.“
Keinesfalls sollten in einer Novelle des Personenbeförderungsgesetzes die Anforderungen an die Unternehmen, an den technischen Zustand der Fahrzeuge sowie an die Kenntnisse und Zuverlässigkeit der Fahrerinnen und Fahrer aufgeweicht werden. „Die Fahrgäste müssen sich darauf verlassen können, dass bei allen Mobilitätsdiensten die gleichen hohen Standards gelten“, sagte Goebelt. Zum Beispiel müssen die Fahrer bestimmte Qualifikationsnachweise erbringen und die Fahrzeuge einmal pro Jahr zur Hauptuntersuchung, um die technische Sicherheit zu gewährleisten.