TÜV-Verband zu den geplanten Änderungen bei der Personenbeförderung

Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität, äußert sich zu den geplanten Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes.

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"Ein digital vernetzter, intelligent gesteuerter Personenverkehr ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige, effiziente und sichere Mobilität. Die Teilung von Ressourcen wie Fahrzeugen und die Nutzung neuer Antriebsarten ist ökologisch sinnvoll und einer der großen Zukunftstrends. Dadurch wird Mobilität bezahlbarer und umweltfreundlicher. Die Bundesregierung hat immer noch die Chance, eine Reform auf den Weg zu bringen, die allen Marktteilnehmern gleiche ökonomische Chancen bei der Personenbeförderung verschafft und keinen rechtlichen Flickenteppich in Deutschland provoziert.

Es ist nicht mehr zeitgemäß, dass Mietwagen mit Fahrern nach jedem Auftrag zu ihrer Betriebsstätte leer zurückkehren müssen. Diese unnötigen Leerfahrten schaden der Umwelt, indem sie vermeidbare Abgas- und Geräuschemissionen verursachen. Damit steht die Rückkehrpflicht im deutlichen Widerspruch zum Ziel der Umweltverträglichkeit, das sich die Bundesregierung für die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes gesetzt hat. Darüber hinaus verletzt die Vorschrift den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Bei den Neuregelungen zur Personenbeförderung dürfen wir die technische Sicherheit der Fahrzeuge nicht aus den Augen verlieren. Die bewährten technischen Anforderungen der Hauptuntersuchung sowie die Ausstattungsvorschriften für Fahrzeuge gemäß der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) müssen auch bei neuen Mobilitätsanbietern Anwendung finden. Es wäre daher sinnvoll, die BOKraft zusammen mit dem Personenbeförderungsgesetz zu überarbeiten, um neuen Mobilitätsformen und digitalen Geschäftsmodellen den Marktzugang zu gleichen, sicheren und fairen Bedingungen zu ermöglichen", sagt Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität.