Flexible, individuelle Mobilität wird immer wichtiger in unserer Gesellschaft. Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes will die große Koalition neuen Mobilitätsdiensten den Einstieg in den Taxi- und Fahrdienstmarkt erleichtern. Konzepte wie Carpooling könnten den Bedarf an flexibler Mobilität bedienen. Mitfahrenden bieten die neue Konzepte viele Vorteile: Komfort, Effizienz und Nachhaltigkeit. Leider bildet das Personenbeförderungsgesetz diese Mobilitätsdienste noch nicht ab. Dass Unternehmen wie Uber oder Clevershuttle trotzdem tätig sind, liegt an einer Experimentierklausel im Gesetz oder den Genehmigungen für atypische Linienverkehre. Wirkliche Rechtssicherheit, die notwendig ist, damit Unternehmen nachhaltig in dieses Geschäftsfeld investieren, existiert nicht.
Unsere Position
Der TÜV-Verband begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, das Personenbeförderungsgesetz mit den geltenden Verordnungen in der aktuellen Legislaturperiode zu modernisieren. Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes kann die Bundesregierung einen zeitgemäßen Rahmen für neue Mobilitätsangebote schaffen. Mit diesem gesetzlichen Rahmen gilt es, die individuelle Mobilität der Menschen zu stärken und neue Angebotsformen zur Verbesserung des Mobilitätsangebots zu fördern, insbesondere auch im ländlichen Raum.
Für eine attraktive und in die Zukunft gerichtete Personenbeförderung müssen:
- die unterschiedlichen Verkehrsträger besser untereinander vernetzt werden,
- die digitalen Informations- und Vertriebssysteme mit neuen Geschäftsmodellen barrierefrei zugelassen werden,
- eine rechtssichere Grundlage für ihre Genehmigung neuer plattformbasierter digitaler Mobilitätsangebote geschaffen werden und
- auf fairen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen geachtet werden.