Zwischen dem tatsächlichen Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeugs im alltäglichen Fahrgebrauch und den Verbrauchswerten, die unter Laborbedingungen erhoben werden, bestehen noch immer erhebliche Unterschiede. Das liegt unter anderem am situationsbedingt unterschiedlichen Fahrverhalten auf der Straße und dem Prüfstand, aber auch an gezielter Optimierung von Software und Hardware auf Seite der Herstellerfirmen.
Mit Jahresbeginn 2021 wird eine unabhängige und regelmäßige Überprüfung der Unterschiede zwischen den erhobenen Laborwerten und dem tatsächlichen Energie- und CO²-Verbrauch im alltäglichen Fahrgebrauch eingeführt. TÜV-Verband und FSD Zentrale Stelle begrüßen dies. Grundlagen zur Überwachungsmöglichkeit wurden mit der Verordnung (EU) 2018/1832 für Pkw und leichte Transporter sowie der Verordnung (EU) 2019/1242 für schwere Nutzfahrzeuge bereits geschaffen. Ab dem 1. Januar 2021 müssen Fahrzeuge der Klassen M1, Fahrzeuge der Klasse N1 spätestens ab dem 1. Januar 2022, mit einer "Einrichtung zur Überwachung des tatsächlichen Kraftstoff- und Energieverbrauchs" (OBFCM) ausgestattet sein.
Eine technische Lösung zur Erhebung der geforderten Daten müsste laut TÜV-Verband und FSD folgende Anforderungen erfüllen
Standardisiertes Auslesen mit geringem Aufwand
Sicherstellung der Datenintegrität bei der Übertragung
Transparenz der Datenerhebung für den Fahrzeugbesitzer
Einhaltung an Datenschutz und Datensicherheit
Unabhängigkeit von Fahrzeugsonderausstattungen oder vertraglichen Vereinbarungen zwischen Fahrzeughersteller und Fahrzeugbesitzer
Verfügbarkeit ab 2021 für alle Fahrzeugmodelle
Der tatsächliche Ausstoß an CO2-Emissionen kann während der Hauptuntersuchung mittels der elektronischen Fahrzeugschnittstelle (OBD) durchgeführt werden. Aus Sicht von VdTÜV und FSD-ZS ist die Aufnahme der Daten im Rahmen der PTI die einzige Möglichkeit, eine kostengünstige und schnelle Lieferung einer repräsentativen Datenmenge zu allen Fahrzeugmodellen unter geringem Aufwand bereits ab 2021 zu gewährleisten.