Verkehrssicherheit: TÜV-Verband fordert enge Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen

Richard Goebelt kommentiert das Eckpunktepapier für eine gemeinsame Verkehrssicherheitsarbeit von Bund und Ländern.

„Eine stärkere Zusammenarbeit von Bund und Ländern für mehr Verkehrssicherheit begrüßen wir ausdrücklich“, sagt Richard Goebelt, Geschäftsbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität des TÜV-Verbands, über das Eckpunktepapier für eine gemeinsame Verkehrssicherheitsarbeit von Bund und Ländern, das heute im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz verabschiedet wurde. „Die Erwartungshaltung an Bund und Länder ist hoch, auf ihre Absichtserklärungen auch wirkungsvolle Maßnahmen folgen zu lassen.“  Die Länder und Kommunen sind gefragt, mit konkreten Plänen und ausreichenden Geldern, das Leben und die Gesundheit der Verkehrsteilnehmer:innen besser zu schützen. Das betrifft beispielsweise die polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit oder den Ausbau der Straßen, Fuß- und Radwege. Gleichzeitig muss das Bundesverkehrsministerium (BMVI) eine Vorreiterrolle einnehmen: „Das BMVI muss im angekündigten Verkehrssicherheitsprogramm gefährdungsorientierte Schwerpunkte setzen, die notwendigen finanziellen Ressourcen bereitstellen und den gesetzlichen Regelungsrahmen fortschreiben“, fordert Goebelt weiter. „Wirkungsvolle Maßnahmen nehmen die drei Handlungsfelder Individuum, Fahrzeug und Infrastruktur gleichermaßen in den Blick. Wir müssen die Modernisierung der Infrastruktur beschleunigen, die technische Sicherheit von Fahrzeugen weiterentwickeln und das Verhalten der Verkehrsteilnehmer positiv beeinflussen.“

Intelligente Verkehrssteuerung durch digitale Daten

Aus Sicht des TÜV-Verbands fällt dem gezielten Einsatz digitaler Technologien eine Schlüsselrolle für erfolgreiche Verkehrssicherheitsarbeit zu. „Die Digitalisierung kann einen großen Beitrag für die Verkehrssicherheit leisten“, sagt Goebelt. Eine flächendeckende intelligente Verkehrsinfrastruktur ermöglicht eine intelligente Steuerung des Verkehrs: Potenzielle Gefahrenstellen werden frühzeitig erkannt und entschärft. Für diese Datenanalysen müssen allerdings die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Goebelt: „Zentrale Aufgabe der Bundesregierung ist es jetzt zu regeln, wie zukünftig in Fahrzeugen generierte Daten für solche Zwecke zugänglich gemacht werden können.“ Eine kontinuierliche Überprüfung und Kontrolle der Leistungsfähigkeit von automatisierten und vernetzten Fahrzeugen und ihrer modernen Fahrerassistenzsysteme im Feld sollte durch eine fahrzeugherstellerunabhängige Stelle erfolgen. Um die technische Fahrzeugsicherheit und die Einhaltung der Anforderungen des Umweltschutzes zu beurteilen, benötigen die Überwachungsorganisationen einen diskriminierungsfreien Zugang zu relevanten Daten. Als pragmatische Lösung für den Zugriff auf Fahrzeugdaten von der digitalen Infrastruktur der Fahrzeughersteller schlägt der TÜV-Verband die Einrichtung von TrustCentern vor. Im Namen der zuständigen Behörden werden dort die Zugriffsrechte datenschutzkonform verwaltet.

VdTÜV-Empfehlungen für das Verkehrssicherheitsprogramm 2021-2030

Für Anfang 2021 hat das BMVI ein neues Verkehrssicherheitsprogramm 2021-2030 angekündigt. Das Programm sollte sich an der EU-Strategie der Vision Zero orientieren. Diese hat zum Ziel, die Zahl der Verkehrstoten in Europa bis zum Jahr 2050 auf null zu reduzieren. Mit der Erklärung von Valetta im Jahr 2017 hat der Europäische Rat zudem den Vorsatz gefasst, die Zahl der Schwerverletzten auf den Straßen der EU bis 2030 im Vergleich zu 2020 zu halbieren. „Die europäischen Ziele müssen für Deutschland verbindlich sein und mit mehr Nachdruck verfolgt werden als bisher“, sagt Richard Goebelt. In den vergangenen Jahren stagnierte der Fortschritt bei der Verringerung der Zahl der Straßenverkehrstoten und der Vermeidung von Schwerverletzten. Damit hat Deutschland das Ziel der vergangenen Dekade, die Zahl der Straßenverkehrstoten zwischen 2010 und 2020 um 40 Prozent zu senken verfehlt. In den kommenden Jahren sollten die bisherigen Anstrengungen daher verstärkt werden. Mit seinem aktuellen Positionspapier leistet der TÜV-Verband dazu einen inhaltlichen Beitrag. „Akuten Handlungsbedarf sehen wir an drei Stellschrauben: dem Einsatz digitaler Technologien, Maßnahmen gegen gefährliches Fahrverhalten und dem Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer“, betont Goebelt.