Berlin, 31. August 2022 – Mit Beginn des neuen Schuljahres nehmen wieder deutlich mehr Kinder am Straßenverkehr teil. Zwar sind seit den 1990er Jahren immer weniger Kinder verunglückt, doch in der Zeit vor Corona stagnierte die Zahl über Jahre bei fast 30.000 jährlich. Und gemessen an ihrer Verkehrsleistung sind Kinder im Straßenverkehr immer noch besonders gefährdet. Im Jahr 2021 sind nach Angaben des Statistischen Bundesamts rund 22.300 Kinder unter 15 Jahren im Straßenverkehr verunglückt. 49 Kinder sind bei Verkehrsunfällen gestorben. „Zwar erreichte die Zahl der verunglückten Kinder 2021 wegen der Corona-Pandemie einen Tiefststand. Die Unfallzahlen des Jahres 2022 für Erwachsene deuten aber darauf hin, dass dieser Trend nicht von Dauer ist“, sagt Marc-Philipp Waschke, Referent für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. „Unsere überwiegend autogerechte Verkehrsraumgestaltung benachteiligt die Schwächeren – vor allem Zufußgehende und Radfahrer:innen sowie die Älteren und Kinder. Wir müssen den Straßenverkehr so sicher und fehlerverzeihend gestalten, dass Unfälle vermieden werden.“ Der TÜV-Verband fordert daher im Sinne der Vision Zero Maßnahmen, um schwächere Verkehrsteilnehmer:innen besser zu schützen. Dazu gehört unter anderem der Ausbau der Radinfrastruktur, Geschwindigkeitsbegrenzungen vor pädagogischen Einrichtungen und eine Ausweitung der frühkindlichen und schulischen Verkehrserziehung. Waschke: „Für die Sicherheit im Straßenverkehr und zur Förderung der Selbstständigkeit von Kindern ist Verkehrserziehung bereits im jungen Alter wichtig.“
Besonders wichtig ist aus Sicht des TÜV-Verbands der schnelle Ausbau der Radinfrastruktur. Radfahrende Kinder waren 2021 besonders gefährdet. 38 Prozent der im Straßenverkehr verunglückten Kinder unter 15 Jahren fuhren mit dem Rad, 33 Prozent saßen im Auto und 21 Prozent gingen zu Fuß. „Die gesamte Radverkehrsinfrastruktur muss für alle Altersgruppen und Mobilitätszwecke intuitiv nutzbar und attraktiv sein“, sagt Waschke. „Ein durchgängiges Radverkehrsnetz, das flächendeckend und in hoher Qualität vorhanden ist, schafft direkte Verbindungen und fördert so einen leichten, sicheren und flüssigen Radverkehr.“
Auch der Schutz von Zufußgehenden muss ins Zentrum der Verkehrsplanung rücken. Baulich abgetrennte Geh- und Fahrradwege sowie Geschwindigkeitsbegrenzungen oder verkehrsberuhigte Bereiche sind im Umfeld von Kindergärten, Spielplätzen, Schulen und auch an ausgewiesenen Schulwegen nach den Schulwegplänen unerlässlich. Zudem sind geschwindigkeitsreduzierende Baumaßnahmen wie zusätzliche Ampeln, Zebrastreifen, Mittelinseln auch im Bereich des übrigen Hauptverkehrsnetzes erforderlich, wenn dort besondere Gefahrenmomente für Kinder und Jugendliche erkennbar sind.
Verkehrserziehung: Diese Regeln sollten Schulkinder beherrschen
Während Kita-Kinder und Erstklässler:innen in der Regel von den Eltern begleitet werden, machen sich ältere Kinder auch alleine auf den Weg zur Schule. Es ist ratsam, ihnen grundlegende Verhaltensregeln für die Sicherheit im Straßenverkehr beizubringen, bevor sie allein auf die Straße gehen. „Für die Sicherheit im Straßenverkehr und zur Förderung der Selbstständigkeit von Kindern ist Verkehrserziehung bereits im jungen Alter wichtig“, sagt Waschke. „Kinder, die bereits im Kindergarten auf ein sicheres Verhalten im Verkehr vorbereitet werden, finden sich später auf dem Schulweg besser zu recht.“ Nach Ansicht des TÜV-Verbands ist daher eine Ausweitung der frühkindlichen Verkehrserziehung notwendig. Eltern können bereits mit Kleinkindern Grundregeln für richtiges Verhalten im Straßenverkehr üben und sollten dabei von qualifiziertem Fachpersonal in den Bildungseinrichtungen unterstützt werden. Der TÜV-Verband hat die wichtigsten Verhaltensregeln für Kinder zusammengestellt.
Straßen überqueren: Anhalten, schauen und hören!
Das Überqueren einer Straße sollten Eltern mit ihren Kindern ausgiebig üben, denn Kinder sind in solchen Situationen oft aufgeregt, wollen schnell weiter, können Geschwindigkeiten von Fahrzeugen schwer einschätzen und lassen sich schnell ablenken. Grundsätzlich sollten Kinder immer Ampeln oder Zebrastreifen nutzen. An Ampeln müssen Kinder die Bedeutung des roten, orangefarbenen und grünen Lichts lernen. An Zebrastreifen müssen Kinder anhalten, sich auf die Straße konzentrieren und in beide Richtungen schauen, um sicherzustellen, dass die Fahrbahn frei ist. Bei herankommenden Fahrzeuge sollten sie Blickkontakt mit den Fahrer:innen aufnehmen, um sicher zu gehen, dass sie gesehen werden. Ist kein sicherer Übergang vorhanden, sollten Kinder keinesfalls zwischen parkenden Fahrzeugen auf die Straße laufen. Dort sind sie für andere Verkehrsteilnehmer:innen nicht sichtbar.
Fahrrad fahren: Vorsicht an Ein- und Ausfahrten
Durch die Übung mit Laufrädern lernen Kinder heute bereits sehr früh Fahrradfahren. Jedoch steht die offizielle Radfahrausbildung erst in der dritten und vierten Klasse auf dem Lehrplan, bei der die Kinder zum Abschluss eine Fahrradprüfung in einer Jugendverkehrsschule machen. Eltern fällt daher die Aufgabe zu, ihren Kindern das Beherrschen des Rads und der grundlegenden Verkehrsregeln beizubringen. Insbesondere Kinder, die gerade Fahrradfahren lernen, stürzen oft. Ein Fahrradhelm gehört daher zur Ausstattung unbedingt dazu. Fahrradhelme verhindern keine Unfälle, aber sie verringern die Wahrscheinlichkeit schwerer Kopfverletzungen.
Kinder bis acht Jahre dürfen nicht auf der Fahrbahn oder markierten Radahrstreifen auf der Straßen fahren, sondern müssen den Gehweg oder einen baulich von der Straße abgetrennten Fahrradweg nutzen. Nur ein Erwachsener darf das radfahrende Kind unter acht Jahren auf dem Gehweg begleiten. Kinder müssen lernen, Rücksicht auf die Zufußgehenden zu nehmen. Ein- und Ausfahrten sind für sie eine besondere Gefahrenstelle. Kinder sollten daher lernen, hier anzuhalten oder langsamer zu werden und zu schauen, ob der Weg frei ist. Kinder zwischen acht und zehn Jahren dürfen sich zwischen Straße, Geh- und Radweg entscheiden. Ab dem zehnten Lebensjahr müssen sie dann auf dem Radweg oder der Fahrbahn fahren.
Ablenkungen und Spiele an Straßen vermeiden
Innerstädtisch grenzen Rasenflächen und Spielplätze häufig an vielbefahrene Verkehrswege. Auf Bürgersteigen sollten Kinder keine Spiele spielen, nicht schubsen oder sich zwischen parkenden Fahrzeugen verstecken. Wenn das Spielzeug oder der Ball wegrollt, dürfen sie keinesfalls blind hinterherflitzen. Auch auf Ablenkungen sollten sie verzichten. Vor allem ältere Kinder tragen heute häufig ihre Handys vor sich her. Die Benutzung von Mobiltelefonen schränkt die Aufmerksamkeit von Fußgänger:innen ein. Im Straßenverkehr, vor allem beim Überqueren von Straßen, gehören Smartphones in die Tasche. Auch auf Musik über Kopfhörer sollten Kinder verzichten, um mögliche Gefahrenquellen besser wahrnehmen zu können.
Das müssen andere Verkehrsteilnehmende beachten
Kleinere Kinder in der ersten oder zweiten Klasse sind gerade einmal zwischen 110 und 128 cm groß und können daher leicht von anderen Verkehrsteilnehmer:innen übersehen werden. Bis zum siebten Lebensjahr können Kinder nicht zwischen einem stehenden und einem auf sie zufahrenden Fahrzeug unterscheiden. Autofahrer:innen tragen daher eine besondere Verantwortung für die Sicherheit von Kindern. Insbesondere in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und in Wohngebieten sollten sie ihre Geschwindigkeit reduzieren, besonders achtsam sein und jegliche Ablenkung vermeiden.