Der Binnenmarkt ist das Rückgrat der Europäischen Union und steht für den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen. Wesentliche Grundlage für einen stabilen und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsraum sind insbesondere die europaweit harmonisierten Rechtsvorschriften für das Inverkehrbringen von Produkten. Der im Jahr 2008 auf Basis des „New Approach“ (1985) und „Global Approach“ (1993) entwickelte New Legislative Framework (NLF) für die Vermarktung und Überwachung von Produkten in der Europäischen Union bietet hierfür den richtigen systemischen Ansatz. Dieser Regulierungsansatz entspricht dem Erfordernis, ein effizientes, in sich schlüssiges und international wettbewerbsfähiges Regelwerk für die Vermarktung von Produkten bereitzustellen.
Im Sinne eines kohärenten regulativen Rahmens sind sektorale Sonderwege, insbesondere staatliche bzw. behördliche Marktzugangsprüfungen für einzelne Produktgruppen, strikt zu vermeiden. Zugleich braucht Europa jedoch eine einheitliche Praxis und Intensität der Marktüberwachung, denn die nachweislich steigende und zugleich hohe Anzahl nicht-konformer Produkte im EU-Binnenmarkt ist ein deutliches Signal für den unvermindert hohen Bedarf nach durchgreifenden und wirksamen Kontrollmechanismen.
Unsere Forderungen:
- Vorfahrt für NLF und unabhängige Drittprüfungen bei substanziellen Produktrisiken und
- Marktaufsicht verbessern.
Die vollständige Position des TÜV-Verbands finden Sie nebenstehend zum Download.