Emissionsnormen nun auch für Elektrofahrzeuge

Der TÜV-Verband und DEKRA begrüßen grundsätzlich den vorgelegten Entwurf, regen jedoch an, möglichst zeitnah die angekündigten Entwürfe der zwingend erforderlichen delegierten Rechtsakte vorzulegen. Erst mit dieser begleitenden Gesetzgebung kann die Euro-7/VII-Verordnung abschließend bewertet werden.

©Musa Haef/Unsplash

Mit dem am 10. November 2022 vorgelegten Vorschlag für eine neue Euro-7/VII-Abgasnorm hat die EU-Kommission einen wichtigen Meilenstein gesetzt. Der Vorschlag ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung emissionsfreier Mobilität im Straßenverkehr ab dem Jahr 2035 – ein 2019 ausgerufenes Ziel des Green Deals.Der Vorschlag ist ambitioniert, beinhaltet sowohl Verschärfungen von Anforderungen, aber auch vernünftige Vereinfachungen wie den Entfall der Differenzierung von Kraftstoffarten oder die Zusammenlegung von Fahrzeugklassen.

Der TÜV-Verband und DEKRA begrüßen grundsätzlich den vorgelegten Entwurf, regen jedoch an, möglichst zeitnah die angekündigten Entwürfe der zwingend erforderlichen delegierten Rechtsakte vorzulegen. Erst mit dieser begleitenden Gesetzgebung kann die Euro-7/VII-Verordnung abschließend bewertet werden. Die Expert:innen von TÜV und DEKRA erklären sich bereit, mit dem Wissen und den Erfahrungen der Prüforganisationen die Ausgestaltung dieser noch fehlenden Rechtsakte zielführend zu unterstützen und deren Entwicklung zu begleiten.

Die neue Euro-7/VII-Gesetzgebung – ein wichtiger Schritt in die emissionsfreie Mobilität

Die Bestrebungen der EU-Kommission sind folgerichtig, denn die Konzentrationen der wichtigsten Luftschadstoffe sind in den meisten europäischen Ländern weiterhin zu hoch. Einschlägige Studien der Clean Air & Climate Coalition, der Harvard Medical School und der OECD zeigen, dass einer von acht Todesfällen und einer von sechs Covid-19-Todesfällen auf der Welt im Zusammenhang mit Luftverschmutzung steht. 10 Prozent des EU-Bruttosozialprodukts werden aufgrund von Luftverschmutzung eingebüßt. Darüber hinaus sind 45 Prozent der globalen Klimakrise auf kurzlebige Klimaschadstoffe zurückzuführen. Nach Berechnung der Europäischen Umweltagentur sterben hierzulande pro Jahr mehr als 70.000 Menschen vorzeitig durch Krankheiten, die durch Luftverschmutzung verursacht wurden. Nach Angaben des Umweltbundesamts haben 83 Prozent aller Messstationen in Deutschland einen Stickstoffoxidwert ermittelt, der über dem neuen WHO Grenzwert von 10 Mikrogramm pro Kubikmeter liegt. Der Straßenverkehr trägt vor allem in den Städten wesentlich zu diesen Emissionsüberschreitungen bei, so wurden in Europa im Jahr 2019 39 Prozent der NOx- und 11 Prozent der PM2,5-Emissionen durch den Straßenverkehr verursacht.

Die Euro-7/VII-Abgasgesetzgebung greift diese Entwicklung auf und konzentriert sich folgerichtig insbesondere auf NOx, PN, PM, die hauptsächlich aus dem motorisierten Individualverkehr stammen. Der Euro-7/VII-Vorschlag zielt auf niedrige reale Fahrzeugemissionen während eines längeren Teils der Fahrzeuglebensdauer ab, einschließlich der Lebensdauer der Hochvolt-Batterie von Elektrofahrzeugen, technologie- und kraftstoffneutrale, zeitgemäße Grenzwerte für alle relevanten Luftschadstoffe, die den neuesten Stand der Technik widerspiegeln und erweiterte Grenzwerte für Emissionen im realen Fahrbetrieb.

Die Festlegung auf eine neue Euro-7/VII-Abgasnorm steht zudem im Kontext weiterer wichtiger Aktivitäten der EU-Kommission in Richtung einer möglichst emissionsfreien Mobilität. So wurde bereits die entsprechende Anpassung der Immissionsschutzgesetzgebung durch neue Vorgaben auf EU-Ebene gestartet. Die „Green Deal“-Mitteilung sowie weitere Vorschläge für eine konkrete Gesetzgebung der Europäischen Kommission wie die CO2-Flottenregulierung setzen zudem auf ein übergreifendes Null-Schadstoff-Ziel für eine schadstofffreie Umwelt und CO2-freie neue Kraftfahrzeuge ab 1. Januar 2035 in der EU.

Aus Sicht der Prüforganisationen sollten die neuen Euro-7/VII-Abgasvorschriften bei einer angemessenen Vorlaufzeit möglichst schnell veröffentlicht und eingeführt werden. Bereits bei den Vorschriften für die Fahrzeugtypgenehmigung sind insbesondere für Fahrzeuge, die bis 2035 neu auf den Markt kommen, Aspekte zu berücksichtigen, die sicherstellen, dass die Fahrzeuge die gesetzlichen Anforderungen über ihre gesamte Lebensdauer hinweg einhalten.

 

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Positionspapier "Emissionsnormen nun auch für Elektrofahrzeuge"