Der TÜV-Verband und DEKRA begrüßen das Ansinnen der Europäischen Kommission, eine Vertiefung der Binnenmarktstrategie im Bereich der Genehmigungsverfahren von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer EU-weit gültigen verpflichtenden Verordnung zu erreichen. Zur Erleichterung des freien Verkehrs mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen im Binnenmarkt und Erreichung eines angemessenen Maßes an Sicherheit sollen zukünftig nationale Genehmigungen unter bestimmten Voraussetzungen von den Behörden der EU-Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt werden.
Folgende Punkte sollten bei der Verordnung beachtet werden:
Subsidiaritätsprinzip
Gleiche Anforderungen im Genehmigungsverfahren
Kleinserien-Typgenehmigung
Interne Technische Dienste der Herstellerfirmen
Keine Selbstzertifizierungen durch die Industrie
Berücksichtigung von Vorgaben aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Kohärenz mit dem „New Approach“ (NLF) und den Anforderungen aus der Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten
Ganzheitliche Anforderungen an ein Genehmigungsverfahren
In der nebenstehenden gemeinsamen Position von TÜV-Verband und DEKRA sind die einzelnen Maßnahmen genau ausgeführt.