Das Personenbeförderungsgesetz fit für das digitale Zeitalter machen

Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes kann die Bundesregierung einen zeitgemäßen Rahmen für neue Mobilitätsangebote schaffen. Um eine gleichsam attraktive und in die Zukunft gerichtete Personenbeförderung zu schaffen, müssen jedoch noch einige Stellschrauben gedreht werden.

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Der TÜV-Verband begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, das Personenbeförderungsgesetz mit den geltenden Verordnungen in der aktuellen Legislaturperiode zu modernisieren. Dabei gilt es, die individuelle Mobilität der Menschen zu stärken und neue Angebotsformen zur Verbesserung des Mobilitätsangebots zu fördern, insbesondere im ländlichen Raum. Für eine attraktive und in die Zukunft gerichtete Personenbeförderung müssen die unterschiedlichen Verkehrsträger besser untereinander vernetzt und digitale Informations- und Vertriebssysteme mit neuen Geschäftsmodellen barrierefrei zugelassen werden. Dafür benötigen neue plattformbasierte digitale Mobilitätsangebote eine rechtssichere Grundlage für ihre Genehmigung. Dabei ist auf einen fairen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen zu achten. Das fordert der TÜV-Verband in seinem Positionspapier.

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Positionspapier: Novellierung des Personenbeförderunggesetzes