Berlin, 23. Juni 2023 - Die Luftqualität in Städten und Metropolen steht wegen der Belastung mit Luftschadstoffen anhaltend in der öffentlichen Diskussion. Der Straßenverkehr gilt als Hauptverursacher von Stickoxid- und Feinstaubemissionen in urbanen Gebieten. Feinstaub ist neben Stickoxiden ein Schadstoff mit hoher Umwelt- und Gesundheitsbelastung und steht im Fokus der Politik zur Luftreinhaltung. Von Kraftfahrzeugen wird Feinstaub vorrangig durch Abgase, aber auch durch Abrieb erzeugt.
In Deutschland wurde 2017 im Rahmen einer Änderung der Richtlinie zur Durchführung der Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen (AU-Richtlinie) eine Partikelanzahlmessung für Dieselfahrzeuge angekündigt. Nach umfangreichen Vorarbeiten wurde nun beschlossen, dass im Rahmen der Abgasuntersuchung ab 1. Juli 2023 die Messung der Partikelanzahlkonzentration für Kraftfahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor ab der Emissionsklasse „Euro 6/VI“ zu erfolgen hat.
Dieses neue Messverfahren ersetzt ab dieser Emissionsklasse die bisher durchgeführte Messung des Trübungswerts. Die Messung der Partikelanzahlkonzentration stellt ein innovatives Messverfahren zur Beurteilung des Abgasverhaltens von Fahrzeugen mit geringen Grundemissionen dar. Die Qualität der AU wird dadurch weiter erhöht. Die Erkennbarkeit von Mängeln wird verbessert und es wird sichergestellt, dass sich das Abgasverhalten nicht aufgrund von Manipulation, Verschleiß, unterlassener Wartung oder nicht fachmännisch ausgeführten Reparaturen verschlechtert.
In Belgien wird die Messung der Partikelanzahl bei der periodischen Abgasuntersuchung bereits seit dem 1. Juli 2022 umgesetzt in den Niederlanden seit 1. Januar 2023. Erste Ergebnisse der Untersuchungen zeigten die Wirksamkeit der erweiterten Untersuchung zur Identifikation hochemittierender Fahrzeuge - sogenannter Gross-Polluter - im Rahmen der periodischen Abgasuntersuchung. Insbesondere defekte Dieselpartikelfilter können durch die Messung der Partikelanzahlkonzentration detektiert werden.
Die periodische Abgasuntersuchung im Rahmen der Hauptuntersuchung nach der Richtlinie 2014/45/EU ist ein wichtiges Instrument, um das Emissionsniveau jedes einzelnen Kraftfahrzeugs in der EU neutral und unabhängig über die gesamte Nutzungsdauer durch die berechtigten Untersuchungsstellen zu überwachen und zu bewerten. Aufgrund der frühzeitigen Erkennung abgasrelevanter Fehler/Defekte und Manipulationen am Abgasreinigungssystem trägt sie daher entscheidend zur Verbesserung der Luftqualität insbesondere in urbanen Räumen in der EU bei.
Aus Sicht des TÜV-Verbands sollte die Messung der Partikelanzahlkonzentration nicht nur auf Euro 6/VI Dieselfahrzeuge beschränkt sein. Wir empfehlen eine Ausweitung der Messung auch auf Kraftfahrzeuge der Emissionsklasse „Euro 5/V“ sowie auch auf Kraftfahrzeuge mit Otto-Direkteinspritz-Motoren. Aufgrund der besonderen Gesundheitsgefährdung, die von ultrafeinen Partikeln ausgeht, sollten künftig auch Partikel, die kleiner als 23 Nanometer klein sind, in der Abgasgesetzgebung berücksichtigt werden.