Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für ein Gesetz über Künstliche Intelligenz

Der TÜV-Verband begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, ein verbindliches Rahmenwerk zur Regulierung von Systemen, die auf dem Einsatz Künstlicher Intelligenz basieren, zu schaffen. Aus Sicht des TÜV-Verbands ist der vorliegende Regelungsentwurf jedoch nicht hinreichend ambitioniert.

Der TÜV-Verband begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, ein verbindliches Rahmenwerk zur Regulierung von Systemen, die auf dem Einsatz Künstlicher Intelligenz basieren, zu schaffen. Ein robuster Regulierungsrahmen ist die Grundvoraussetzung für das notwendige Vertrauen der Menschen in KI-basierte Produkte und Systeme und damit die Akzeptanz dieser neuen digitalen Technologie.

Aus Sicht des TÜV-Verbands ist der vorliegende Regelungsentwurf jedoch nicht hinreichend ambitioniert und bleibt hinter dem eigenen Anspruch der EU-Kommission zurück, ein „Ökosystem für Vertrauen“ zu schaffen. Ein Ökosystem für Vertrauen kann nur durch ein Primat der Sicherheit von KI bei der Ausgestaltung des Regulierungsrahmens geschaffen werden. Der Kommissionsentwurf bedarf folgender Nachbesserungen:

Kernforderungen

  1. Risikoklassen nachvollziehbar herleiten und effektiven Rechtsgüterschutz priorisieren
  2.  Unabhängige Drittprüfung bei high-risk KI-Systemen durchgehend vorsehen
  3. Risikoadäquate Klassifizierungsvorschriften für high-risk Anwendungen einführen
  4. Risiken für schützenswerte Rechtgüter müssen alleiniger Maßstab zur Ergänzung der Liste der high-risk KI-Systeme sein
  5. Einspruchsmöglichkeiten gegen Entscheidungen notifizierter Stellen konkretisieren und europaweit einheitlich regeln

 

Die ausführliche Stellungnahme zum Download:

2021_TÜV-Verband_Stellungnahme KI-Regulierung