TÜV-Verband: E-Scooter brauchen Blinker

Drei Monate nach der Einführung von E-Scootern in Deutschland fordert der TÜV-Verband eine Ausstattungspflicht der Elektrotretroller mit Blinkern.

„Die Erfahrungen der vergangenen Monate mit E-Scootern haben gezeigt, dass das Abbiegen im laufenden Verkehr häufig zu gefährlichen Verkehrssituationen führt“, sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands (VdTÜV). „E-Scooter-Fahrer sollten die Hände unbedingt am Lenker lassen, um die Stabilität des Fahrzeugs nicht zu gefährden. Nachfolgende Verkehrsteilnehmer sehen dann aber oft zu spät, wenn Elektrotretroller die Fahrtrichtung ändern oder die Spur wechseln.“ Eine entsprechende Verpflichtung zur Ausstattung von E-Scootern mit „Fahrtrichtungsanzeigern“ sollte zügig in die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) aufgenommen werden. Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands sind 70 Prozent der Bundesbürger der Meinung, dass alle E-Scooter mit Blinkern ausgerüstet werden sollten. Auffällig ist, dass Frauen hier deutlich sicherheitsorientierter sind als Männer. 81 Prozent der weiblichen Befragten sind für eine Blinker-Pflicht, aber nur 59 Prozent der Männer.

Laut den Ergebnissen der Umfrage fordern die Bundesbürger darüber hinaus weitere Sicherheitsvorgaben für die Nutzung von Elektrotretrollern. 82 Prozent der Deutschen sind der Ansicht, dass für E-Scooter-Fahrer eine Null-Promille-Grenze gelten sollte und 73 Prozent sind für eine Helmpflicht. Auch hier sind Frauen deutlich sicherheitsaffiner als Männer. Knapp neun von zehn Frauen (89 Prozent) sind für eine Null-Promille-Grenze im Vergleich zu 74 Prozent der Männer. Für eine Helmpflicht plädieren 81 Prozent der Frauen und 65 Prozent der männlichen Befragten. Immerhin 58 Prozent der Bundesbürger sind sogar der Meinung, dass E-Scooter-Fahrer mindestens einen Mofa-Führerschein vorweisen sollten. Die Ausbildung vermittelt grundlegendes Wissen über die Verkehrsregeln und umfasst sechsmal 90 Minuten Theorie in der Fahrschule sowie einmal 90 Minuten praktisches Üben. Es folgt eine rein theoretische Prüfung mit 20 Fragen. Das könnte gerade für jüngere E-Scooter-Nutzer sinnvoll sein, die weder über einen Auto- noch einen Motorradführerschein verfügen. E-Scooter dürfen ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden.

In der Praxis dürften schärfere Sicherheitsvorgaben allerdings nur schwer durchsetzbar sein. Der TÜV-Verband setzt sich zwar für eine Helmpflicht ein. Bisher ist das Tragen eines Helms laut Straßenverkehrsordnung aber erst für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 Km/h vorgeschrieben. E-Scooter dürfen dagegen nicht schneller als 20 Km/h fahren. Auch eine Null-Promille-Grenze für eine einzelne Fahrzeugkategorie ist derzeit kaum zu rechtfertigen. Der TÜV-Verband setzt daher auf eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit. „Alle Beteiligten, allen voran E-Scooter-Verleiher, Händler und Behörden, sollten auf die Risiken der Elektrotretroller aufmerksam machen“, sagte Bühler. „E-Scooter-Fahrer sind im fließenden Verkehr ohne Knautschzone oder Schutzkleidung unterwegs.“ Zudem müsse bekannter werden, dass bei der Nutzung von E-Scootern für den Konsum von Alkohol und Drogen die gleichen Regeln gelten wie beim Auto- und Motorradfahren.

Methodik-Hinweis: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.003 Personen ab 14 Jahren. Die Frage lautete: „Ich lese Ihnen nun einige Aussagen zum Thema E-Scooter im Straßenverkehr vor. Bitte sagen Sie mir jeweils, ob Sie den Aussagen zustimmen oder nicht.“ Auswahl: stimme voll und ganz zu/eher zu.