Zum Abschluss des Deutschen Verkehrsgerichtstages hatte der Arbeitskreis zum Thema Fahranfänger:innen empfohlen, das Mindestalter der Begleitpersonen von dreißig Jahren aufzuheben. Zukünftig müssen sie mindestens sieben Jahre eine Fahrerlaubnis besitzen. Daraus ergibt sich ein Mindestalter von 25 Jahren für Begleitpersonen. Schwere Verkehrsverstöße, bei denen Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg die Folge sind, sollen nicht mehr berücksichtigt werden. Bisher dürfen Begleitpersonen höchstens einen Punkt in Flensburg haben.
Im Extremfall dürfte ein 25-Jähriger mit sieben Punkten in Flensburg einen 17-Jährigen Fahranfänger begleiten. Das läuft dem Grundgedanken des Begleiteten Fahrens völlig zuwider und birgt Gefahren für die Verkehrssicherheit.
Die positiven Auswirkungen des Begleiteten Fahrens auf die Verkehrssicherheit könnten schnell zunichtegemacht werden. „Wer im ersten Jahr begleitet fährt, verursacht weniger Unfälle und begeht weniger Verkehrsverstöße“, sagte Waschke. Voraussetzung dafür sei, dass Begleitpersonen ausreichend Erfahrung haben und ihrer Vorbildfunktion im Straßenverkehr gerecht werden.
Die weiteren Empfehlungen des Arbeitskreises begrüßt der TÜV-Verband ausdrücklich. So soll die Probezeit bei Fahranfänger:innen von zwei auf drei Jahre verlängert werden. Eine Verkürzung auf zwei Jahre sollte möglich sein, wenn die neuen Führerscheinbesitzer:innen an Schulungen teilnehmen oder das Begleitete Fahren nutzen. Zudem sollen Schulungen von modernen Fahrerassistenzsystemen in der Fahrausbildung verstärkt werden und deren sichere Nutzung in der Prüfung nachgewiesen werden müssen.
Blinkerpflicht für E-Scooter notwendig
Der TÜV-Verband bekräftigte darüber hinaus seine Forderung, E-Scooter künftig verpflichtend mit Blinkern auszustatten. „E-Scooter-Fahrer sollten beim Abbiegen die Hände am Lenker lassen, um die Stabilität des Fahrzeugs nicht zu gefährden“, sagte Waschke. „Die Erfahrungen seit Einführung der E-Scooter haben gezeigt, dass Fahrrichtungswechsel im laufenden Verkehr häufig zu gefährlichen Situationen führen.“ Der Deutsche Verkehrsgerichtstag schloss sich dieser Empfehlung jetzt an. Eine Blinkerpflicht muss in die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) verankert werden. Prüforganisationen wie die TÜV-Unternehmen kontrollieren dann, ob die Vorgaben eingehalten werden.