Berlin, 05. Juni 2023 - Die EU-Kommission hat mit dem Road Safety Package Vorschläge zur Modernisierung der Führerscheinvorschriften vorgelegt. Mit den neuen Vorschriften will die Kommission dem Ziel „Null Straßenverkehrstote“ bis 2050 näher kommen. Außerdem sollen Autofahrer:innen besser auf emissionsfreie Fahrzeuge und auf das Fahren in der Stadt vorbereitet werden. Darüber hinaus plant die Kommission die Einführung eines EU-weit gültigen digitalen Führerscheins. Die Pläne der EU-Kommission kommentiert Marc-Philipp Waschke, Referent Verkehrssicherheit, Fahrerlaubnis und Fahreignung beim TÜV-Verband:
„Grundsätzlich begrüßen wir die Vorschläge der Kommission zur Überarbeitung der EU-Führerscheinrichtlinie, einschließlich der Einführung eines unionsweit gültigen digitalen Führerscheins sehr. Das Road Safety Package hat das Potenzial, die Zahl der Verkehrstoten in Europa endlich nachhaltig im Sinne der Vision Zero zu reduzieren. Bei jährlich mehr als 20.000 Menschen auf europäischen Straßen sollte das oberste Priorität sein.“
„Viele der Maßnahmen, die nun EU-weit eingeführt werden sollen, sind in Deutschland bereits Praxis. Die Maßnahmen haben sich in Deutschland bewährt und konnten das Fahranfängerrisiko In den letzten zehn Jahren senken. Beispielsweise durch das Begleitete Fahren mit 17, die Optimierungen der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung und die Ausbildung im kompetenten Umgang mit Fahrerassistenzsystemen in der Fahrerlaubnisprüfung. Wir unterstützen die EU-Kommission bei den Plänen für eine europaweite Einführung.“
Einführung eines digitalen Führerscheins
„Erstrebenswert ist auch die schnelle Einführung eines EU-weit gültigen digitalen Führerschein. Die Bürger:innen sollen in ihrem täglichen Leben von den Vorteilen der europäischen Gemeinschaft profitieren. Eine digitale Lösung muss aber robust und im Blick auf Datenschutz und Datensicherheit belastbar sein. Als TÜV-Verband arbeiten wir mit unseren Mitgliedern bereits an einer Möglichkeit, nach bestandener Prüfung einen digitalen Nachweis der Fahrberechtigung zu erstellen. Diese könnte bereits im Vorgriff des EU-weiten digitalen Führerscheins zeitnah umgesetzt werden.“
„Essenziell bleibt, dass die Fahrerlaubnisprüfung nicht dem Wettbewerb preisgegeben wird, um das hohe Qualitätsniveau auch in Zukunft zu sichern. Die EU-Kommission geht hier mit. Für die Akzeptanz und das Vertrauen in die Prüfung bestätigt die EU-Kommission ebenfalls den Trennungsgrundsatz Ausbildung und Prüfung. Das heißt auch in Zukunft, wer ausbildet, prüft nicht und wer prüft, bildet nicht aus. Für den Erhalt und die weitere Verbesserung der Verkehrssicherheit sind dies wichtige Punkte.“
Fahrerlaubnisprüfung nicht am Wohnort
Der neue Vorschlag der Kommission ermöglicht es, die Fahrerlaubnisprüfung innerhalb der EU nicht im Land seines Wohnortes abzulegen, wenn die dortige Amtssprache nicht beherrscht wird. In Zukunft könnte der Führerschein von dem Mitgliedstaat ausgestellt werden, dessen Staatsangehörigkeit der Bewerber besitzt, wenn die Prüfung im Land des ordentlichen Wohnsitzes nicht in einer der Amtssprachen des Landes angeboten wird, dessen Staatsangehörigkeit der Prüfling besitzt. Marc-Philipp Waschke sagt dazu:
„Wir sehen die Pläne der EU-Kommission kritisch, die Fahrerlaubnisprüfung innerhalb der EU nicht im Land seines Wohnortes ablegen zu müssen. Nach Ansicht des TÜV-Verbands sollten Fahrerlaubnisbewerber die Praktische Prüfung grundsätzlich wohnortnah ablegen. Damit wird gewährleistet, dass die Bewerber:innen ihre Fahrkompetenzen insbesondere im Straßenverkehrsgeschehen ihres Lebensumfeldes unter Beachtung regionaler Besonderheiten in Infrastruktur und Verkehrsdichte nachweisen. Dort werden sie in aller Regel auch ausgebildet. Die neue Möglichkeit umgeht dieses Prinzip und kann das ohnehin hohe Fahranfängerrisiko steigern. Ein solches Verfahren wäre aus unserer Sicht nur bei gegenseitiger Anerkennung zwischen den betroffenen Mitgliedsstaaten durchführbar.“
Feedbackfahrten für ältere Fahrerlaubnisinhaber:innen
„Ältere Fahrzeugführer spielen als Unfallverursacher in der Unfallstatistik bisher nur eine untergeordnete Rolle. Daher ist die von der EU-Kommission vorgesehene generelle verpflichtende Überprüfung der Fahreignung im Alter – ohne Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für Defizite zu Fahrkompetenz und Fahreignung – aus Sicht des TÜV-Verbandes nicht zwangsläufig erforderlich.“
„Um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten, müssen ältere Menschen für eine sichere Teilnahme am Verkehrsgeschehen intensiv in Bezug auf ihre Leistungsfähigkeit hinsichtlich Fahrkompetenz und Fahreignung aufgeklärt werden. Gleichwohl muss der Blick auf die Entwicklung der Unfallzahlen gerichtet bleiben, denn in den Unfallstatistiken ist das Unfallgeschehen für Fahrzeugführer ab dem 75. Lebensjahr auffällig. Wir begrüßen und empfehlen daher, dass die EU-Mitgliedsstaaten für Fahrerlaubnisinhaber ab 75 Jahre geeignete Maßnahmen ergreifen und rechtliche Rahmen schaffen, um regelmäßige Feedbackfahrten anbieten zu können. Im Rahmen dieser Feedbackfahrten würden Experten die Fahrkompetenz der Senioren feststellen und notwendige Potenziale zur Wiederherstellung der Fahrfähigkeiten zurückmelden – im Bedarfsfall würde auch eine Rückmeldung zur individuellen Fahreignung erfolgen.“
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Die gemeinsame Stellungnahme von TÜV-Verband und DEKRA in ganzer Länge