Wärmewende: Mehrheit für Austauschpflicht kaputter Öl- und Gasheizungen

TÜV-Verband Umfrage: 59 Prozent der Bundesbürger:innen befürworten Ersatz durch nachhaltigere Alternativen. Auch Immobilienbesitzer unterstützen entsprechende Vorgaben mehrheitlich. Gebäudeenergiegesetz heute im Bundestag.

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Berlin, 8. September 2023 – Trotz des monatelangen politischen Streits und der daraus folgenden Verunsicherung hält eine Mehrheit der Bevölkerung den Kern des Heizungsgesetzes für richtig: 59 Prozent der Bundesbürger:innen befürworten es, dass kaputte Öl- und Gasheizungen verpflichtend durch nachhaltige Alternativen ersetzt werden müssen. 29 Prozent sind nicht dieser Meinung und 12 Prozent sind unentschlossen. Das hat eine repräsentative Ipsos-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.000 Personen ab 16 Jahren ergeben. Die Umfrage hat vom 28. Juli bis 8. August 2023 stattgefunden. „Eine Mehrheit unterstützt die generelle Stoßrichtung des Gebäudeenergiegesetzes – den Ersatz kaputter Öl- und Gasheizungen durch umweltfreundliche Alternativen wie Wärmepumpen, Pelletheizungen oder künftig auch Wasserstoffanlagen“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. „Die Verabschiedung des Heizungsgesetzes markiert das Ende einer langwierigen Hängepartie. Private Hauseigentümer und gewerbliche Vermieter erhalten nun in Verbindung mit einer verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung die dringend benötigte Planungssicherheit und können die energetische Sanierung ihrer Immobilien vorantreiben.“ Laut der Umfrage befürworten sogar 64 Prozent der Immobilienbesitzer eine Austauschpflicht für kaputte Öl- und Gasheizungen. Bei den Mietern sind es dagegen nur 53 Prozent. Jetzt gelte es, das Gesetz zügig in der Praxis umzusetzen. Bühler: „Es lohnt sich für Hauseigentümer, die neuen Vorgaben gründlich zu studieren, da es viele Fördermöglichkeiten und Ausnahmetatbestände gibt.“

Ein generelles Verbot von Öl- und Gasheizungen lehnt dagegen 60 Prozent der Befragten ab. Aber immerhin 31 Prozent befürworten auch eine solch drastische Maßnahme und 9 Prozent haben dazu keine Meinung. Bühler: „Aus dem monatelangen Streit um das Heizungsgesetz, sollten wir Lehren ziehen, wie Klimaschutzmaßnahmen politisch umsetzbar sind. Die Mehrheit ist bereit, etwas für den Klimaschutz zu tun. Reine Verbote und Zwang werden aber als Bevormundung wahrgenommen.“ Politisch weitgehend unstrittig ist die Vorgabe, dass neu installierte Heizungsanlagen in Neubauten künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. „Wir müssen die Wärmewände vorantreiben, um damit einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leisten zu können“, sagte Bühler. Dabei müssten verstärkt die gesamte Klimabilanz von Heizungen betrachtet werden, von der Herstellung über die Nutzung bis zum Rückbau und Recycling der Anlagen.

Die Umfrageergebnisse sind Teil der TÜV-Nachhaltigkeitsstudie, die am 20. September 2023 veröffentlicht wird. Am 21. September findet die „TÜV Sustainability Conference“ in Berlin statt.

Methodik-Hinweis: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Ipsos-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.000 Personen ab 16 Jahren. Die Umfrage wurde vom 28. Juli bis 8. August 2023 durchgeführt. Der Wortlaut der Fragen lautete: „Für die Umstellung der Wärmeversorgung auf nachhaltige Energiequellen sind derzeit neue Vorgaben für Heizungsanlagen in Gebäuden geplant. Ein entsprechender Gesetzesentwurf – das sogenannte Heizungsgesetz - liegt vor. Befürworten Sie grundsätzlich, dass kaputte Öl- und Gasheizungen durch nachhaltigere Alternativen ersetzt werden müssen?“ „Es gibt unterschiedliche Vorschläge im Energiebereich, um den Klimaschutz voranzubringen. Inwieweit sind die folgenden Maßnahmen nach Ihrer Ansicht sinnvoll? Verbot- von Öl- und Gasheizungen.“