Berlin, 8. September 2023 – Heute wird der Bundestagsbeschluss zum kontrovers diskutierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) erwartet. Diese Novellierung verankert den verbindlichen Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen. Nach einer kommunalen Wärmeplanung soll zukünftig jede neu installierte Heizungsanlage verpflichtend zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Im Zusammenhang mit diesen wegweisenden Veränderungen hat die Bundesregierung ein neues Konzept zur Förderung von erneuerbarem Heizen entwickelt und überarbeitet die Bundesrichtlinien für effiziente Gebäude (BEG). Dadurch werden der Austausch alter Heizsysteme durch effiziente Alternativen gefördert und wirtschaftliche Anreize geschaffen.
Der TÜV-Verband begrüßt diese Initiativen ausdrücklich, betont jedoch, dass Fördermaßnahmen nicht ausschließlich auf der Energieeffizienz der Heizungsanlagen basieren sollten, da dies nicht die gesamte Klimabilanz von Heizungssystemen widerspiegelt. „Eine vollständige Klimabilanz betrachtet nicht nur die Energieeffizienz, sondern auch die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch im gesamten Lebenszyklus einer Heizung. Dabei sind alle Phasen zu beachten, einschließlich der Herstellung (graue Emissionen) sowie des Rückbaus und des Recyclings (graue Energie) der Anlagen“, sagt Dr. Ingo Steinke, Referent für Klimaschutz beim TÜV-Verband. „Der Fokus auf den Austausch von Heizungsanlagen liegt zweifellos auf der Nutzung von erneuerbaren Energiequellen, vernachlässigt jedoch graue Emissionen und grauen Energien. Dabei sind diese Aspekte im Zusammenhang mit Heizungssystemen von entscheidender Bedeutung.“
Durch eine ganzheitliche Analyse kann ein umfassenderes Bild von umweltfreundlichen Heizungen geschaffen werden, das als Grundlage für zukünftige Förderinstrumente dienen sollte. Mit dem Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG) hat der Bund bereits ein Instrument etabliert, um eine lebenszyklusbasierte Analyse von Neubauten zu fördern und dabei auch graue Emissionen zu berücksichtigen. Steinke: „Mit dem Austausch von Heizungsanlagen und dem Ausstieg aus fossilen Energieträgern wird nun auch der Gebäudebestand in die Bemühungen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen einbezogen. Eine verpflichtende Berücksichtigung von grauen Energien und Emissionen im Rahmen von Modernisierungsprojekten würde die Erreichung dieses Ziels erheblich unterstützen.“
Daher ist es aus Sicht des TÜV-Verbands unerlässlich, die QNG-Anforderungen auf Modernisierungsprojekte und Einzelmaßnahmen auszudehnen, um klimaschädliche Treibhausgasemissionen und graue Energien zu berücksichtigen und so eine nachhaltige Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden zu erreichen.