Der TÜV-Verband hat verpflichtende Fahreignungsseminare für Auto- und Motorradfahrende gefordert, die wegen Verkehrsverstößen bereits 6 oder 7 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg gesammelt haben. Das betrifft aktuell rund 35.000 Personen. „Fahreignungsseminare unterstützen mehrfach auffällig gewordene Autofahrer mit professionellen Methoden dabei, ihr riskantes Fahrverhalten zu ändern und sich künftig regelkonform zu verhalten“, sagte Marc-Philipp Waschke, Verkehrssicherheitsexperte beim TÜV-Verband, im Vorfeld des 58. Deutschen Verkehrsgerichtstages. „Die Schulungen erhöhen die allgemeine Verkehrssicherheit und bewahren Verkehrssünder davor, sofern sie ihr Verhalten ändern, ihren Führerschein zu verlieren.“
Erreichen Autofahrer nach mehreren schweren Verkehrsverstößen einen Stand von 8 oder mehr Punkten, wird ihnen der Führerschein entzogen. In der Regel dürfen sie ihre Fahrerlaubnis nach sechs Monaten neu beantragen. Die genaue Länge des Führerscheinentzugs und unter Umständen weitere Bedingungen für die Neuerteilung legt die Fahrerlaubnisbehörde fest. „Verpflichtende Fahreignungsseminare für Verkehrsteilnehmer mit 6 oder 7 Punkten wären eine wirksame Präventionsmaßnahme, die dazu beitragen würde, weitere schwere Verkehrsverstöße zu verhindern”, erklärt Waschke. „Diese Personen bilden erfahrungsgemäß eine Hochrisikogruppe im Straßenverkehr und können als ‚Verkehrsgefährder‘ bezeichnet werden. Sie begehen in der Regel täglich Verkehrsverstöße und bringen sich und andere potenziell in Gefahr.”
Aus Sicht des TÜV-Verbands sollten bereits frühzeitig stärkere Anreize für eine Teilnahme an Fahreignungsseminaren gesetzt werden. So sollte bei einer freiwilligen Beteiligung bis zu einem Punktestand von 5 ein Abzug von zwei Punkten gewährt werden statt bisher nur von einem Punkt. „Bei 6 oder 7 Punkten ist bisher keine Reduzierung möglich, weshalb in dieser Gruppe kaum jemand freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnimmt“, erläutert Waschke. Bei einer verpflichtenden Teilnahme mit 6 oder 7 Punkten könne dann eine Reduzierung um einen Punkt erfolgen. Ein Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilen: aus einer pädagogischen und einer verkehrspsychologischen Maßnahme. Die Teilnehmer reflektieren dabei die Ursachen für ihr Verhalten und entwickeln konkrete Maßnahmen, wie sie künftig weitere Verkehrsverstöße vermeiden können. Auch der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich 2019 für eine solche Weiterentwicklung des Fahreignungsseminars ausgesprochen.
Breite Zustimmung bekommt der Vorschlag des TÜV-Verbands in der Bevölkerung. Vier von fünf Bundesbürgern (80 Prozent) sprechen sich dafür aus, dass Auto- oder Motorradfahrer mit 6 oder 7 Punkten in Flensburg zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar verpflichtet werden sollten. Das hat eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.010 Personen ab 16 Jahren ergeben. Laut der Umfrage sehen zwei von drei Befragten (67 Prozent) in dieser Gruppe eine Gefahr für die Verkehrssicherheit.
Methodik-Hinweis: Grundlage der Umfrageergebnisse ist eine repräsentative Befragung des Marktforschungsinstituts Forsa im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.010 Personen ab 16 Jahren in Deutschland. Die Fragen lauteten: Stimmen Sie den folgenden Aussagen zu? „Personen mit 6 oder 7 Punkten in Flensburg sollten zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar verpflichtet werden.“ „Personen mit 6 oder 7 Punkten in Flensburg sind eine Gefahr für die Verkehrssicherheit.“