TÜV-Verband begrüßt EU Data Act

Der heute veröffentlichte Rechtsakt ist eine gute Grundlage für die faire Nutzung von Daten. Im Mobilitätssektor ist der Zugang zu Fahrzeugdaten jedoch unzureichend geregelt.

© Alina Grubnyak via Unsplash

Berlin, 23. Februar 2022 – Zum heute von der EU-Kommission vorgestellten „Data Act“ sagt Marc Fliehe, Bereichsleiter Digitalisierung beim TÜV-Verband:

„Der Data Act zielt darauf ab, den Datenaustausch, den Zugang und die faire Nutzung von Daten zwischen Unternehmen zu erleichtern. Damit bietet er Unternehmen eine wichtige Orientierungshilfe für die Nutzung von Daten im B2B-Bereich. Der TÜV-Verband unterstützt dieses Ziel und begrüßt den horizontalen Ansatz der EU-Kommission.“

„Bei der Entwicklung von KI-Anwendungen entscheiden Qualität und Menge der Trainingsdaten über die Sicherheit des Endprodukts. Der Data Act vereinfacht den Zugang zu entsprechend hochwertigen Daten. Für das Training der Algorithmen ist das von entscheidender Bedeutung. Besonders bei KI-Anwendungen mit hohem Risikopotenzial ist die Qualität der Daten relevant: Hier müssen klare Qualitätskriterien an die Daten definiert und eingehalten werden.“

Besonders im Mobilitätsbereich sieht der TÜV-Verband noch Nachbesserungsbedarf. Dazu sagt Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband: „Im Mobilitätssektor greift der Data Act vor allem beim Austausch von Fahrzeugdaten zu kurz. Bisher ist nicht geregelt, wie öffentliche Stellen oder Prüforganisationen Zugang zu Fahrzeugdaten erhalten können, um ihre hoheitlichen Aufgaben für die Verkehrssicherheit sowie den Umwelt- und Klimaschutz wahrnehmen zu können. Entsprechende Regelungen müssen jetzt zügig in den sektorspezifischen Rechtsvorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen in der EU verankert werden.“