Zum Abschlussbericht der Datenethikkommission sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands: „Der TÜV-Verband begrüßt den Vorstoß der Datenethikkommission, Künstliche Intelligenz und selbstlernende Algorithmen in unterschiedliche Risikoklassen einzuteilen. Ein autonomes Fahrzeug, das mit Künstlicher Intelligenz fährt, ist etwas anderes als ein Online-Shop oder ein intelligentes E-Mail-Postfach. Bei Gefahr für Leib und Leben oder starken Eingriffen in die Privatsphäre der Verbraucher muss die KI nachweisbar sicher sein. Unabhängige Prüfungen von KI zur Sicherheit von Verbrauchern, Beschäftigten und Unternehmen sind ein wichtiges und richtiges Instrument, um KI-Innovationen auf dem europäischen Markt zum Durchbruch zu verhelfen.“