So wird das Volksfest ein sicheres Vergnügen

Welche Risiken es auf Volksfesten gibt und wie man sich am besten vor und während der Fahrt in Fahrgeschäften verhält, erklärt der TÜV-Verband.

Im September bricht in ganz Deutschland die Volksfestsaison an: Oktoberfest, Cannstatter Wasen, Hamburger Dom und Bremer Freimarkt ziehen jährlich Millionen Besucher auf die Festplätze. Auf dem Programm stehen dabei neben Zuckerwatte und gebrannten Mandeln eine Vielzahl spektakulärer „Fahrgeschäfte“ wie Achterbahnen, Riesenräder, Luftschaukeln, Freifalltürme oder Geisterbahnen. „Während der Volksfeste müssen Fahrgeschäfte enormen Belastungen standhalten und gleichzeitig höchste Sicherheitsstandards erfüllen“, sagt André Siegl, Experte für fliegende Bauten beim TÜV-Verband (VdTÜV). Welche Risiken es gibt und wie man sich am besten vor und während der Fahrt verhält, erklärt der TÜV-Verband.

Worauf Besucher achten sollten

  • Die Nutzungsbedingungen: Einige „fliegende Bauten“ erreichen im Betrieb hohe Geschwindigkeiten. Dadurch wirken große Kräfte auf die Fahrgäste ein. Hier gelten strenge Regeln und Beschränkungen des Alters oder der Körpergröße.
  • Regelungen für Kinder: Kinder dürfen einige Fahrgeschäfte nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten nutzen. In sogenannten Rundfahrgeschäften sollten sie aufgrund der Fliehkräfte den inneren Sitz benutzen.
  • Professionelles Personal: Haltebügel sollten vor Fahrtantritt vom Personal kontrolliert werden.
  • Die eigenen Grenzen kennen: Menschen mit Herz- oder Kreislauferkrankungen und Schwangere sollten Fahrgeschäfte meiden, bei denen große Kräfte auf den Körper ausgeübt werden. Nach Medikamenten-, Alkohol- und Drogenkonsum sollte auf die Fahrt generell verzichtet werden.
  • Geduld haben: Erst aufstehen, wenn das Fahrgeschäft stillsteht.
  • Im Notfall: Ruhe bewahren und auf die Ansagen des Personals warten. Auf keinen Fall auf eigene Faust das Fahrgeschäft verlassen. Auch wenn sie sehr selten notwendig ist, wird die Bergung von Fahrgästen aus großer Höhe regelmäßig von Rettungskräften geübt.

Warum eigentlich „fliegende Bauten“?

Unter die Bezeichnung „fliegende Bauten“ fallen alle zeitlich begrenzt aufgestellten Bauten auf Volksfesten, die nach ihrer Nutzung wieder vollständig abgebaut werden können. Das sind zum Beispiel Achterbahnen oder Karussells, aber auch Festzelte, Stände oder Buden gehören zu dieser Kategorie. Beim ständigen Auf- und Abbauen können Fehler passieren. Deswegen wird nach jedem Aufbau vor Ort eine sogenannte Gebrauchsabnahme durchgeführt. Je nach Bundesland übernimmt dies entweder ein TÜV-Sachverständiger oder eine lokale Behörde. „Bei der Gebrauchsabnahme vor Ort führen die Sachverständigen Testfahrten durch", sagt Siegl.

Hohes Sicherheitsniveau in Deutschland

„Es kommt bei Fahrgeschäften auf Volksfesten in Deutschland zwar vereinzelt zu Unfällen und Pannen, generell sind sie aber auf einem sehr hohen Sicherheitsniveau“, sagt Siegl. Wesentlichen Anteil daran haben die regelmäßigen Kontrollen der Sachverständigen, die auf Grundlage der gesetzlichen Prüfpflicht agieren: Schon vor dem ersten Aufbau prüfen sie die fliegenden Bauten, die meistens individuell angefertigt wurden. Erst wenn nachgewiesen ist, dass Karussell, Achterbahn & Co. den gültigen Vorgaben entsprechen, erhalten sie eine Ausführungsgenehmigung. Weil einzelne Bauteile während des Dauerbetriebs und durch die große Krafteinwirkung, der sie ausgesetzt sind, schnell verschleißen, werden außerdem regelmäßig Verlängerungsprüfungen durchgeführt. Dabei wird der sichere Betrieb genauso geprüft wie nach Rost, Materialermüdung oder Anzeichen für Verschleiß gesucht.