05. November 2018 — Immer mehr Verkehrsteilnehmer müssen wegen Drogenmissbrauch oder der Einnahme von Medikamenten zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Im Jahr 2017 haben die zuständigen Führerscheinstellen in 19.328 Fällen eine MPU auf Grund von Drogenkonsum oder Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Medikamentenkonsum angeordnet, um die Fahreignung der Betroffenen begutachten zu lassen. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Anstieg von 5,4 Prozent und im Vergleich zu 2012 sogar von 27,4 Prozent. Das berichtet der TÜV-Verband auf Basis aktueller Daten der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). „Unter Drogen oder Medikamenteneinfluss stehende Autofahrer sind eine ernsthafte Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer“, sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. Daher sei es wichtig, dass ihre Fahreignung im Rahmen einer MPU überprüft wird. Die Betroffenen erhalten dabei professionelle Hinweise, wie sie Drogenkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr trennen können oder was bei der Einnahme von Medikamenten zu beachten ist. Ein positiver Trend ist die seit Jahren rückläufige Gesamtanzahl von MPUs. So mussten sich im Jahr 2017 insgesamt 88.035 Personen einer Begutachtung stellen, 3,5 Prozent weniger als im Vorjahr und 6,5 Prozent weniger als vor fünf Jahren.
Die Hauptursache für die Veranlassung einer MPU ist nach wie vor Alkohol am Steuer. Die Zahl der alkoholbedingten Untersuchungen war in den letzten Jahren rückläufig. Im Jahr 2017 sind 24.699 Verkehrsteilnehmer erstmalig zu einer MPU verpflichtet worden (minus 8,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) und 10.075 zum wiederholten Mal (minus 6,9 Prozent). Die Kombination von Drogen oder Medikamenten mit Alkohol war in 1.858 Fällen die Ursache für eine MPU (plus 0,5 Prozent). Zur MPU müssen Personen, die bei einer ersten Auffälligkeit mindestens 1,6 Promille Alkohol im Blut hatten. „Wir reden hier nicht von Bagatellvergehen. Es geht nicht um das Glas Rotwein zum Essen. Es geht um Autofahrer, die sich volltrunken ans Steuer setzen und damit massiv andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst gefährden“, sagte Bühler. Leider spiele Alkohol im Straßenverkehr immer noch eine traurige Rolle: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2017 bei Alkoholunfällen 231 Verkehrsteilnehmer getötet und 4.531 schwer verletzt. Aus Sicht des TÜV-Verbands reichen die gesetzlichen Regelungen nicht aus, da alkoholisierte Autofahrer bereits ab 1,1 Promille absolut fahruntüchtig sind. „Die bestehenden Promillegrenzen stammen aus einer längst vergangenen Zeit“, sagte Bühler. „Bei der Alkoholprävention im Straßenverkehr muss die Bundesregierung dringend nachsteuern.“
Bei Autofahrern, die mit 1,1 bis 1,59 Promille Alkohol im Blut aufgegriffen werden, könnte eine Alkohol-Wegfahrsperre zum Einsatz kommen. Autobesitzer können ihr Fahrzeug mit solch einem Alkohol-Interlock-Systems dann nur noch starten, wenn sie vorher in ein Testgerät pusten und nüchtern sind. Den rechtssicheren Einsatz dieser Technologie hat die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, aber bisher noch nicht umgesetzt. „Technische Lösungen wie Wegfahrsperren machen nur dann Sinn, wenn sich Alkoholfahrer parallel dazu verkehrspsychologisch beraten lassen“, betonte Bühler. „Nur dann ist wahrscheinlich, dass die Betroffenen ihr Verhalten nachhaltig ändern.“ Eine Alternative zu Alkohol-Interlocks ist die Absenkung der Promillegrenze für die Veranlassung einer MPU von 1,6 Promille auf 1,1 Promille.
Eine MPU auf Grund von Drogenmissbrauch wird dann veranlasst, wenn es Hinweise auf die Einnahme harter Drogen oder den regelmäßigen Konsum von Cannabis gibt oder Verkehrsteilnehmer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen. Die am häufigsten missbrauchten Rauschmittel sind Cannabis, Kokain und Amphetamine. „Selbst das von vielen als harmlos eingeschätzte Marihuana kann die Gedächtnisleistung, die Aufmerksamkeit und die Psychomotorik stark einschränken“, sagte Bühler. „Besonders gefährlich ist, dass als Folge des Cannabis-Konsums das Reaktionsvermögen sinkt.“ Wurde den Betroffenen der Führerschein wegen des Konsums von Drogen entzogen, muss nach den Vorgaben des Gesetzgebers mit einer MPU sichergestellt werden, dass Auto- oder Motorradfahrer nicht erneut unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen.
Hinweis zur Methodik: Die aktuellen Daten zur MPU-Statistik hat die Bundesanstalt für Straßenwesen im September 2018 veröffentlicht. Die Angaben zu Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr aufgrund von Alkohol stammen aus dem Bericht zur Unfallentwicklung auf deutschen Straßen 2017 vom Statistischen Bundesamt.