Berlin, 12. Dezember 2023 – Die Ampelkoalition plant im Januar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis zu beschließen. In diesem Zusammenhang soll ebenfalls über Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung abgestimmt werden. Diese sehen vor, die Regeln für die Fahreignung von Alkohol- und Cannabiskonsument:innen anzugleichen. TÜV-Verband legt Positionspapier vor.
Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug & Mobilität des TÜV-Verbands, kommentiert die geplanten Änderungen:
„Die Verkehrssicherheit ist ein essenzielles Gut, das nicht durch übereilte gesetzliche Änderungen gefährdet werden darf. Es liegt in unserer Verantwortung, Lösungen zu finden, die eine angemessene Balance zwischen gesellschaftlichen Veränderungen und der Gewährleistung einer sicheren Mobilität ermöglichen. Das Fahrerlaubnisrecht in Deutschland ist darauf angelegt, erhebliche Schäden für Leib und Leben im Straßenverkehr abzuwehren. Der Schutz von Leib und Leben der Vielen wiegt schwerer als die individuelle Freiheit des Einzelnen, Cannabis konsumieren zu dürfen. Die Legalisierung des Konsums von Cannabis als Genussmittel darf Rauschfahrten nicht bagatellisieren.“
Legalisierung von Cannabis darf Rauschfahrten nicht bagatellisieren
„Rauschfahrten gehören zu den gefährlichsten Vergehen im Straßenverkehr. Daher lehnen wir den Vorschlag, eine Fahreignungsüberprüfung erst nach wiederholten polizeilich festgestellten Cannabisfahrten anzuordnen, ausdrücklich ab. Wenn die Überprüfung der Fahreignung erst nach der zweiten Fahrt unter Cannabis erfolgt, könnten viele ungeeignete Fahrer weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen. Dadurch würden sie andere Verkehrsteilnehmer gefährden, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Einen solchen Freischuss darf es für Verkehrsgefährder nicht geben!“
Anstatt falsche Signale zu senden: Strenge Grenzwerte bei Rauschfahrten!
„Für mehr Verkehrssicherheit brauchen wir niedrige Grenzwerte. Mit der Idee einer Grenzwerterhöhung bei Cannabis sendet die Ampelkoalition ein völlig falsches Signal an Autofahrerinnen und Autofahrer. Eine solche rechtliche Änderung ist mit der Vision Zero nicht zu vereinen. Anstatt die Vorgaben für Cannabisfahrten zu verringern, sollten die Regelungen für Alkoholfahrten verschärft werden. Wir fordern bereits seit Jahren, den Alkoholpromillewert zur Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung von 1,6 auf 1,1 Promille zu reduzieren. Diese Maßnahme würde einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten, denn ab 1,1 Promille gelten Fahrende als absolut fahruntüchtig.“
Die ausführliche Stellungnahme finden Sie in unserem Positionspapier.