Trotz des landesweiten Shutdowns kann der Prüfbetrieb unter strikter Einhaltung aller notwendigen Schutz- und Hygienemaßnahmen aufrechterhalten werden. Damit tragen die TÜV-Unternehmen dazu bei, die technische Sicherheit auch in der aktuellen Krise sicherzustellen.
In einigen Bereichen würden derzeit sogar zusätzliche Prüfkapazitäten geschaffen, zum Beispiel für dringend benötigte Schutzausrüstungen für das Gesundheitswesen. Nach den Vorgaben der zuständigen Behörden finden unter anderem Hauptuntersuchungen von Fahrzeugen und Prüfungen und Inspektionen von überwachungsbedürftigen Anlagen wie Aufzügen, Druckanlagen oder Tankstellen statt. „Voraussetzung ist, dass die Prüfer vor Ort die von den Behörden angeordneten Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen einhalten können“, betonte Bühler. Auch Überwachungsmaßnahmen und Zertifizierungsverfahren von Medizinprodukten finden weiterhin statt. „In Zusammenarbeit mit den Behörden sind bereits zahlreiche Ausnahmeregelungen entstanden, wie Prüfungen, Inspektionen und Zertifizierungen während der Krise durchzuführen sind“, sagte Bühler. Zum Teil seien Fristverlängerungen für rechtlich vorgeschriebene Prüfungen möglich, wenn diese in der aktuellen Situation nicht durchgeführt werden können.
Um persönliche Kontakte möglichst zu reduzieren, nutzen die TÜV-Unternehmen verstärkt so genannte Remote-Verfahren. Dabei werden beispielsweise notwendige Dokumente oder auch betriebliche Prozesse digital ausgewertet und Gespräche zwischen Sachverständigen und Mitarbeiter*innen per Videokonferenz geführt. Remote-Verfahren eignen sich vor allem für die Prüfung von Managementsystemen, mit denen in Unternehmen und anderen Organisationen zum Beispiel hohe Standards für den Arbeits- und Gesundheitsschutz, die IT-Sicherheit, den Umweltschutz oder die Qualitätssicherung sichergestellt werden. Aber auch in anderen Bereichen kommen Remote-Verfahren zum Einsatz, zum Beispiel bei der Überwachung und Zertifizierung von Medizinprodukten. Voraussetzung ist, dass die jeweils zuständigen Überwachungsbehörden Remote-Verfahren vollständig oder teilweise zulassen. „Insbesondere bei der Prüfung von Anlagen, Geräten oder Fahrzeugen müssen die Sachverständigen die Prüfobjekte vor Ort in Augenschein nehmen, um ihren technischen Zustand beurteilen zu können“, sagte Bühler.
Vor-Ort-Termine sind auch bei der Hauptuntersuchung von Fahrzeugen notwendig. „Die Prüfstellen der TÜV-Unternehmen sind geöffnet“, sagte Bühler. Das Bundesverkehrsministerium hat den zuständigen Landesbehörden zwar empfohlen, derzeit auf Bußgelder zu verzichten, wenn die Frist für die Durchführung der HU um bis zu vier Monate überschritten wird. Dennoch sind Autobesitzer:innen auch in der aktuellen Situation verpflichtet, für die Sicherheit ihrer Fahrzeuge zu sorgen. Bühler: „Die regelmäßige technische Überwachung ist ein wichtiges Instrument, um die Verkehrssicherheit der am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeuge zu erhalten.“