Die Überwachungsorganisationen und Technischen Prüfstellen setzen sich bundesweit auch vor dem Hintergrund der durch die Covid-19-Pandemie verursachten Situation mit all ihrer Kraft für nachhaltige Sicherheit im Straßenverkehr ein: Hauptuntersuchungen, Abgasuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen, Anbaubegutachtungen, Betriebserlaubnisbegutachtungen und sonstige Begutachtungen nach StVZO/EG-FGV werden bundesweit weiterhin flächendeckend an Prüfstellen, Prüfstützpunkten (in Kfz-Werkstätten) und Prüfplätzen (z.B. Speditionen) angeboten und durchgeführt.
Die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen bedarf in Zeiten der Pandemie aber erhöhter Schutzmaßnahmen für unsere Kund:innen, Partner:innen und Mitarbeiter:innen.
Unter Berücksichtigung der vom Robert Koch-Institut (RKI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) veröffentlichten Hygienemaßnahmen und Verhaltensempfehlungen haben sich TÜV und DEKRA gemeinsam für die Dauer der Pandemie auf Infektionsschutzmaßnahmen verständigt. In der Regel sind es einfache Maßnahmen der Hygiene und des Verhaltens sowie entsprechender Schutzausrüstung, wie sie auch sonst im Rahmen der Vorbeugung von Infektionskrankheiten üblich sind. Wesentlich ist, dass sie konsequent von jedem:r Einzelnen beachtet und umgesetzt werden.