Das freiwillig zu besuchende Fahreignungsseminar (FES) leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Der TÜV-Verband begrüßt daher die Entscheidung des Deutschen Bundestages, die Möglichkeit des Punktabzugs im Fahreignungsbewertungssystem für den Besuch eines FES aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus fordert der TÜV-Verband, Verkehrsgefährder:innen mit sechs oder sieben Punkten im Fahreignungsregister zur Teilnahme an einem FES zu verpflichten. In diesem Zusammenhang könnte die Möglichkeit des Punktabzugs erweitert werden.
Breite Zustimmung erfährt dieser Vorschlag in der Bevölkerung. In einer repräsentativen Forsa-Umfrage befürworten acht von zehn Befragten, wenn Personen mit sechs oder sieben Punkten im Fahreignungsregister zur Teilnahme an einem FES verpflichtet würden. Rund zwei Drittel der Befragten sieht in Personen mit sechs oder sieben Punkten eine Gefahr für die Verkehrssicherheit.
Dies sind die aus Sicht des TÜV-Verbands notwendigen Maßnahmen:
An der Möglichkeit des Punkteabzugs festhalten.
Punktereduzierung ausbauen.
Obligatorische Anordnung eines FES bei Verkehrsgefährder:innen.
Anforderungen an BF 17-Begleitpersonen nicht absenken.
Prävention und Rehabilitation stärken.
Weitere Ausführungen finden Sie in nebenstehendem Positionspapier.