Die Stromerzeugung mit Wind hat sich in den vergangenen 25 Jahren von einer innovativen Nischentechnologie hin zu einer wichtigen Säule der Energieversorgung mit ca. 30.000 Anlagen entwickelt. Unfälle und Havarien haben sich in dieser Zeit allerdings nicht als Einzelfälle entpuppt. Umgeknickte Türme, Brände oder gebrochene Rotorblätter sind häufige Schäden, die eine Debatte über die Sicherheit von Windenergieanlagen entfachten.
Nach Schätzungen des TÜV-Verbands treten pro Jahr mindestens 50 gravierende Schäden an Windenergieanlagen auf, die bei Schädigungen von Blitz-schutzkomponenten, Rotorblättern oder Schäden am Fundament sehr schnell zu Havarien führen können. Solche Unfälle können auch dazu beitragen, dass die Akzeptanz dieser Technologie in der Bevölkerung sinkt.
Rechtliche Vorgaben für wiederkehrende Prüfungen unzureichend – Regelungslücken drohen
Zur Sicherstellung der Standsicherheit von Windenenergieanlagen an Land gelten in Deutschland die Regelungen des Baurechts, welche in der Richtlinie für Windenergieanlagen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) konkretisiert werden. Diese Regelungen wurden mehrfach überarbeitet, zuletzt umfassend 2012. Daneben sind Aufzugsanlagen (Servicelifte) oder Druckgeräte in Windenergieanlagen wie z. B. Druckbehälter für die Pitchregelung als überwachungsbedürftige Anlagen nach Produktsicherheitsgesetz/Betriebssicherheitsverordnung zu betrachten. Obwohl die baurechtlichen Voraussetzungen für Windenergieanlagen überarbeitet worden sind, reicht diese Konkretisierung nicht aus, um den Betrieb der Windenergieanlagen entsprechend des Gefahrenpotenzials nachhaltig abzusichern.
Kritisch beobachten wir unter anderem, dass Windenergieanlagen auf Grund der baurechtlichen Zulassungsvoraussetzungen bis 2004 nicht wiederkehrend geprüft werden mussten und vielfach in der Praxis auch nicht wurden. Ferner stellen wir fest, dass die vorgeschriebenen 2-jährlichen Prüfintervalle unter Voraussetzung einer von der Herstellerfirma veranlassten Überwachung und Wartung praktisch zu einem 4-jährlichen Prüfintervall geworden sind.
Sichere Windenergieanlagen über den gesamten Lebenszyklus hinweg durch:
- Sicherstellung des Umfangs der Bauüberwachung vor Inbetriebnahme
- Gewährleistung der Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Kompetenz der (zugelassenen) Sachverständigen
- Festschreibung vereinheitlichter Mindestprüfintervalle bei den wiederkehrenden Prüfungen
- Erhöhung des Detaillierungsgrades der vorgeschriebenen Prüfinhalte bei den wiederkehrenden Prüfungen
- Konkretisierung der Methoden und Maßstäbe bei der Bewertung eines möglichen Weiterbetriebs nach Ablauf der Entwurfslebensdauer
Die vollständige Position finden Sie im nebenstehenden Positionspapier zum Download.